[zurück zum letzten Kapitel]

Reimer Gronemeyer/Wilfried Lamparter

JAGD AUF STAATSFEINDE

Die Buschleute und die deutsche Kolonialverwaltung.

Über einige Dokumente aus dem Windhoeker Archiv.

In einem Schreiben aus Outjo vom 12. November 1911 wird "gehorsamst" an das Kaiserliche Generalgouvernement in Windhoek berichtet:

"Meines Erachtens muß es das Bestreben der Verwaltung sein, aus dem vagabundierenden Buschmann einen sesshaften und nützlichen Arbeiter zu machen. Sollten diese Versuche mißlingen, so bleibt nichts übrig als den Buschleuten den Aufenthalt im besiedelten Lande derartig zu verleiden, daß sie sich in Gegenden zurückziehen, wo sie dem Weißen nicht gefährlich werden (etwa in der Namib oder im Betschuanenland).

Reservate für sie zu schaffen wäre mit der Schaffung eines Sammelplatzes für Viehdiebe und Straßenräuber gleichbedeutend.

Das wissenschaftliche Interesse muß gegen das Interesse der Sicherheit der weißen Ansiedler und der farbigen Arbeiter insbesondere der arbeitsuchenden Ovambos zurücktreten."

Für uns ist es heute leicht, diese beschränkte und auch diffamierende Sicht eines untergeordneten deutschen Kolonialbeamten erschreckend zu finden. Aus der Perspektive des kaiserlichen Schreibers hingegen geschieht Notwendiges: Es wird die Grenzlinie zwischen Chaos und entstehendem Staat gezogen. Entweder die Buschleute entscheiden sich, als "sesshafte und nützliche Arbeiter" an der Idee der staatlichen Ordnung teilzuhaben oder sie müssen als nichtintegrierbare Agenten des Chaos aus der Schutzzone sich bildender staatlicher Ordnung entfernt werden. Ein Drittes gibt es für den Schreiber aus Outjo nicht, für multikulturelle oder nostalgische Affekte hat diese Pionierzeit kein Organ. "Das wissenschaftliche Interesse muß gegen das Interesse der Sicherheit ... zurückstehen": E silentio hört man die Stimmen, die jene "Viehdiebe und Straßenräuber" aus ethnologischem Interesse im Auge behalten möchten.

Eine dieser Stimmen gehört Siegfried Passarge, der 1907 seine Studien über die Buschleute veröffentlicht "Der Buschmann ist das unglückselige Kind des Augenblicks. Das ist also das Resultat, zu dem unsere besten Kenner und Forscher auf Grund jener alten ergreifenden Schilderungen und eigener Beobachtungen gelangen. Nichts ist wechselnder, unzuverlässiger, unberechenbarer als der Charakter des Buschmannes, er vereinigt in sich die denkbar größten Gegensätze, Tugenden und Laster. Je nach Stimmung und Umgebung ist er der tapferste Held und der kläglichste Feigling, der fleißigste Arbeiter und der trägste Taugenichts, das harmloseste, anschmiegendste, fröhliche Kind und der grausamste, gewissenloseste Schurke in einer Person. Heute wirft er sich furchtlos dem reißenden Tier entgegen, um sein Kind zu retten, morgen tötet er es eigenhändig im Anfall von Laune; heute schützt er, treu bis in den Tod, Eigentum und Familie seines Herrn, um sie vielleicht morgen schon kaltblütig zu ermorden ... Nur in einem Punkt bleibt er sich treu, in seiner unbändigen Freiheitsliebe, in dem Haß gegen allen Zwang. Zwar nimmt er keineswegs selten Dienste an, z.B. als Hirt, als Knecht auf den Farmen, allein bald überwältigt ihn die Sehnsucht nach der Freiheit des Lebens in der Steppe und eines schönen Tages ist er verschwunden."

Während der kaiserliche Beamte den Störenfried sieht, beschreibt Passarge eine ethnologisch interessante Spezies, einen bunten Schmetterling gewissermaßen: Was dem Buschmann fehlt, ist der feste Sozialcharakter, den die Industriegesellschaft im Abendland zwischenzeitlich erfolgreich produziert hat. Den pünktlichen, stetig Arbeitskraft absondernden homo familialis nimmt Passarge - freilich unausgesprochen - zum Vergleich. Der Vorwurf der Sprunghaftigkeit traf den Buschmann wie den Indianer. Dieser wilhelminisch-industriegesellschaftliche Sozialcharakter ist ja - das ignoriert Passarge - alles andere als zeitlos. Der mittelalterliche Mensch noch zeigt - wenn man Huizinga folgt - eine ähnliche Instabilität, ein leidenschaftliches Schwanken zum Beispiel zwischen Freude und Trauer. Wenige Jahre nachdem Passarge die charakterlich instabilen Buschleute beschreibt, wird in Verduns Schützengräben der Mann mit dem stählernen Charakter, den Passarge bei den San vermißt, zu Hunderttausenden verbluten, weil er gelernt hat, unbeirrt auszuharren - am Arbeitsplatz wie im Schützengraben, brauchbar für den Staat wie für die Fabrik. Das "Kind des Augenblicks" ist dem wilhelminischen Untertan natürlich ebenso Schreckbild wie der Zigeuner (dem ganz ähnliche Züge angedichtet wurden) - wie wohl auch heimliche Sehnsucht. So wie der Buschmann hier beschrieben ist - als frei und seinen augenblicklichen Emotionen folgend - möchte man vielleicht auch bisweilen sein. Die Erziehung zur "Langsicht" aber hat das "Kind des Augenblicks" endgültig im homo industrialis zum Schweigen gebracht.

Aber wir haben ja nun Passarges Beschreibung des "Buschmannes" für die Wirklichkeit genommen. Die Beschreibung dieses sprunghaften, prinzipienlosen Augenblicksmenschen ist aus der speziellen Sicht des Autors um die Jahrhundertwende verstehbar und auch wohl nicht gänzlich falsch. Was da nicht wahrgenommen und beschrieben werden kann, das ist die Tatsache, daß einer vorstaatlichen gruppenorientierten Lebensweise andere Formen des Sozialverhaltens angemessen sind, deren eigene Konsistenz und Sinnhaftigkeit dem wilhelminischen Beobachter verschlossen bleiben müssen. Vermutlich zu kühn, aber nicht ganz bodenlos ist die Behauptung, daß wir mit der Verabschiedung von der Arbeitsgesellschaft Prozesse der Auflösung des alten "festen" Sozialcharakters erleben, der nun auf eine überraschende Weise womöglich das "Kind des Augenblicks" wieder aus sich heraussetzen könnte. Vielleicht kehren in der Gestalt des elektronischen Nomaden Züge des San wieder in die globale Gesellschaft zurück?

Gerade weil das Ende des 20. Jahrhunderts die Vernichtung der außerstaatlichen Gesellschaften besiegelt, gerade deshalb ist es notwendig - aus moralischen wie aus wissenschaftlichen Gründen - die Geschichte dieser Auslöschung in allen ihren Facetten zu erinnern - soweit das angesichts der Quellen und angesichts der Tatsache, daß die Verschwundenen zu den Schriftlosen gehören, möglich ist.

Zur Vorgeschichte

1805 begann die Londoner Mission von Warmbad aus (das im Süden des heutigen Namibia liegt) mit ihrer Bekehrungsarbeit unter den Nama. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts war dann auch die Rheinische Missionsgesellschaft aus Wuppertal im Land der Herero aktiv. Katholische Missionare nahmen schließlich 1896 ihre Arbeit auf. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts waren nicht mehr als 150 Europäer in Südwestafrika zu finden. Angesichts der Auseinandersetzungen zwischen Herero und Nama-Orlaam um Wasser und Territorien stellte diese kleine Gruppe von Weißen Schutzgesuche: Die Händler wandten sich über die Kapregierung an Großbritannien, die deutschen Missionare hingegen suchten Anschluß an das Deutsche Reich.

In Deutschland blieben die Gesuche der Missionare lange ohne Gehör. Drei Ereignisse führten zu einer Wandlung der Stimmung:

- Die Briten besetzten 1878 die Walvis Bay, um deutschen Einfluß zu verhindern.

- Der Inspekteur der Missionen, Fabri, gewann die Gunst des Kaisers Wilhelm II. für die Missionierung in den Schutzgebieten.

- Der Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz setzte die deutsche Regierung unter Zugzwang: Er kaufte (durch einen Vertreter) von den Nama die (später so genannte) Lüderitz-Bucht und umliegendes Land.

1884 wurden die Erwerbungen des Kaufmanns Lüderitz unter den Schutz des Deutschen Reichs gestellt, 1885 nahm die "Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika" ihre Tätigkeit auf und es wurden Schutzverträge mit den Häuptlingen der Nama, der Herero und der Rehobother Baster geschlossen.

Im Jahr darauf, 1885, wurde die deutsche Verwaltung mit Sitz in Otjimbingwe etabliert, deutsche Schutztruppen folgten. Die wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes blieb - aus der Sicht der deutschen Kolonialverwaltung jedenfalls - in der Folgezeit bescheiden. Dennoch entstand eine Infrastruktur: 1896 wurden Postagenturen gegründet, 1899 gab es eine Kabelverbindung mit Europa, 1902 wurde die Eisenbahnlinie Swakopmund-Windhoek fertiggestellt.

1904 brach der Aufstand aus, in dessen Folge ein Massaker der deutschen Schutztruppe an den Herero deren Zahl von 60-80 000 auf 16 000 reduzierte. Ein blutiger Guerillakrieg schloß sich an. Die deutsche Kolonialverwaltung reagierte mit der Einführung von Aufenthaltskontrollen, Paßpflicht und Arbeitspflicht. Bis zur Aufhebung des seit 1904 geltenden Kriegsrechtes am 31. März 1907 waren auf deutscher Seite ca. 2000 Soldaten gefallen, die militärischen Aktionen hatten 600 Millionen Reichsmark gekostet. Angesichts des unprofitablen Schutzgebietes war dieser Sieg auch in Deutschland umstritten.

Die Diamantenfunde 1908 (bei Lüderitz) änderten die Lage, die Einnahmen stiegen in unerwartete Höhen. Das Bahnnetz wurde ausgebaut, die Großfunkstelle Windhoek nahm über Togo Funkverbindung mit Nauen bei Berlin auf. Die weiße Bevölkerung Südwestafrikas war bis zum Beginn des Weltkrieges auf 15 000 Personen angestiegen. Die deutsche Kolonialverwaltung schuf Reservate, die später zur Grundlage der von der südafrikanischen Mandatsmacht eingerichteten "Homelands" wurden. Dazu zählt auch das "Buschmannland" im Nordosten Namibias.

Mit der Kapitulation der Schutztruppen am 9. Juli 1915 endete die deutsche Kolonialherrschaft. 1920 erhielt die Besatzungsmacht Südafrika das Gebiet vom Völkerbund als Mandat.

Die San in Namibia

Für die Buschleute (Boesman) hat sich vielfach die Bezeichnung San durchgesetzt, die heute etwa 2,9 % der Bevölkerung Namibias (also etwa 37 000 Personen) ausmachen. Sie gehören zu den ältesten Bevölkerungsgruppen auf afrikanischem Boden. Die niederländischen Siedler der Kapregion haben die kleinwüchsigen Wildbeuter wohl zuerst als "Boesman" bezeichnet und mit großer Rücksichtslosigkeit verfolgt - sie haben sie gar nicht erst zur Gruppe der Menschen gezählt. 1798 berichtet ein Reisender aus Südafrika: "Allein schon der Name der Buschmänner jagt der ganzen Kolonie Schrecken ein. Die Farmer verabscheuen sie und glauben nichts Verdienstvolleres tun zu können, als sie überall, wo sie ihnen begegnen ... Ich selbst habe einen ... Farmer sich rühmen hören, er hätte eigenhändig um die dreihundert dieser armseligen Kreaturen umgebracht."

Die San haben in den folgenden Jahrhunderten eine immer systematischere Bedrückung und Zerstörung ihrer Kultur und ihres Lebens ertragen müssen.

Deutsche Kolonialfotografie: Werft einer Buschmannsippe (ca. 1912) [State Archives, Windhoeck]

Man kann sagen, daß in dem Maße wie staatliche Strukturen in ihren Lebensgebieten aufgebaut werden, ihre traditionelle Kultur depraviert wird: Je mehr Staat, desto weniger San. Heute fristen die überlebenden Nachkommen dieser altafrikanischen Bevölkerung ein Leben als Staatsschützlinge. Was bedeutet, daß sie "seßhaft" gemacht werden, da sich Nomadismus und moderner Staat nun einmal nicht vereinbaren lassen. Seßhaftmachung ist dabei eine administrative fixe Idee (in Europa haftet diese fixe Idee an den Zigeunern, deren Neuname Sinti oder Roma lautet.) Die heutigen Buschleute sind (ebenso wie die europäischen Zigeuner) ohnehin eher ortsgebunden. Seßhaftmachung meint aber recht eigentlich die Annahme eines modernisierten Lebensstils, der sich viel eher an ordentlicher Arbeit, normiertem Wohnen und hierarchisierten Familienverhältnissen orientiert. Während der Staat seit langem den Spielraum der San zu beschneiden sucht - heute nicht weniger als im 19. Jahrhundert - machen sich an den San heute wie ehemals die Sehnsüchte der Zivilisationsmüden fest: "Die Götter müssen verrückt sein" - das ist ein Kultfilm geworden, in dem eine Lebensweise der San unterstellt wird, die es gar nicht mehr gibt. Dieser Tatbestand erhält dadurch sein spezifisches Schlaglicht, daß zur gleichen Zeit als dieser Film entstand, die Buschleute nach Gordon die am stärksten militarisierte ethnische Gruppe der Welt darstellten: (Diese Aussage ist insofern zu korrigieren als man ähnliche Phänomene bei vergleichbaren indianischen Gruppen in Paraguay, Brasilien, Mexiko etc feststellen kann.) San sind in einem beträchtlichen Ausmaß in die Auseinandersetzungen zwischen der Republik Südafrika und den Guerillabewegungen einbezogen worden.. Daß sie als Fährtensucher der südafrikanischen Armee gedient haben, hat naturgemäß das Ansehen der San in den modernen südafrikanischen Staaten nicht gehoben. Dabei ist zu fragen, ob die den Buschleuten von den Militärs zugeschriebenen Fähigkeiten nicht deutlich klischiert sind. "The Bushman also goes to sleep, but when the enemy is still far away he wakes up and raises the alarm". Werden hier tatsächliche Erfahrungen beschrieben oder werden nur zum Klischee gewordene alte Zuschreibungen - wie man sie bei Bleek und Frobenius finden kann - auf moderne Situationen übertragen? Bei Bleek ist es noch das Wild, das der Buschmann erspürt, ehe es zu sehen ist - in der Sprache der Militärs ist es der Feind, dessen Nahen der San ahnt. Läßt sich Kompetenz tatsächlich so funktionalisieren?

Die San eignen sich offenbar in besonderer Weise dazu, fixe Ideen, Klischees an ihnen festzumachen. Das zeigt auch die Kolonialgeschichte. Das macht es einerseits schwer, die Tatsachen zu rekonstruieren. So ist wohl aus einzelnen - wie auch immer erklärbaren Viehdiebstählen - das monströse Bild des San-Wegelagerers entstanden, das der anfänglich zitierte Kolonialabeamte suggeriert. Klischees aber bleiben nicht immer so vergleichsweise harmlos wie in Filmproduktionen. Die brutale Strafjustiz, deren Opfer die San in der deutschen Kolonialzeit geworden sind, dürfte sich aus verschiedenen Quellen gespeist haben: Im Vordergrund aber steht die geradezu "klassische" Antipathie, die der moderne Staat gegen Nomaden zwangsläufig entwickelt. Diese Antipathie ernährt sich vor allem aus dem Klischee: Daß die Nomaden den Staat gefährden, daß sie sowieso alle Diebe und Wegelagerer sind, das wird ohne nähere Prüfung vorausgesetzt. Daß die brutale Strafjustiz gegenüber Buschleuten in der deutschen Kolonialzeit aus dem Klischee gespeist und so gerechtfertigt wurde, das läßt im Rückblick die Peitschenhiebe, die Gefängnisstrafen und die vom Baum hängenden Leichen der hingerichteten Buschleute noch grauenvoller erscheinen als sie es so schon sind.

Deutsche Strafjustiz: Erhängte Buschleute (ca. 1914) [State Archives, Windhoeck]

Die San und die koloniale Ordnung

Über die Buschleute wissen wir am meisten aus Interviews mit Gefängnisinsassen. Das von Elias Canetti hochgerühmte und in der Tat unersetzliches Material, das im Werk von W.H. Bleek zusammengetragen ist, ist eben auch ein Stück weit Zuchthausempirie. Daß sich Bleek dabei offenbar nichts gedacht hat, entlastet uns Heutige nicht davon, die Erinnerung daran wachzuhalten, daß wir dies ethnologisch kostbare Material gewalttätigen Umständen verdanken. Ethnologie ohne Geschichte degeneriert zum Universum der Touristenführer - so hat Edgar Morin gesagt. Wenn die Menschen und das Land ihres sozialen Rahmens und der Geschichte entkleidet sind, dann tritt die Ethnologie, die Archäologie, die Folklore in den Vordergrund und alles wird zu einem riesigen musealen Vergnügungspark. Ethnologie ohne Geschichte - wäre das viel mehr als eine Art gehobener Tourismus?"

1891 kam der erste Richter in die deutsche Kolonie, um den für die Kolonie verabschiedeten Gesetzen zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Buschleute stellten dabei zwar zahlenmäßig eher ein Nebenproblem dar, aber angesichts der Schwierigkeit, sie in den kolonialen Prozeß einzubinden, zogen sie besondere Aufmerksamkeit auf sich. Im Folgenden beziehen wir uns auf Dokumente, die aus der letzten Phase der deutschen Kolonialzeit stammen - auf die Jahre 1910-1915.

Am 1. Juni 1910 schreibt der kaiserliche Bezirksamtmann aus Grootfontain an das kaiserliche Gouvernement in Windhoek: "Es ist gerade jetzt, wo der Herero Kanjemi im Sandfeld ... unschädlich gemacht werden muß, von besonderer Wichtigkeit, daß man Beziehungen zu den Buschleuten, die sich dort aufhalten, bekommt. Mit ihrer Hilfe wird es möglich sein Kanjemi ausfindig und unschädlich zu machen. Die Polizeistation Otjomaware hat deshalb Buschleute auf friedlichem Wege herangezogen und diese sitzen jetzt 35 Köpfe stark in Otjomaware. Es ist aber ausgeschlossen, daß sie bleiben und daß man etwas von ihnen erfährt, wenn man ihnen nicht auch etwas gibt. Dies hätte auch den Erfolg, daß die Buschleute sich an die Weissen gewöhnen und nach und nach Farmarbeiter werden können."

Zunächst einmal wird hier offenbar versucht, die Buschleute als Häscher eines gesuchten Hereros zu engagieren (der Herero-Aufstand war - s.o. - 1904 ausgebrochen). Die Polizeiaktion, mit der die Buschleute "friedlich" zusammengeholt werden, gehört in den Kontext einer systematischen polizeilichen Buschmann-Sammel-Jagd, die nicht immer unblutig verlief. Und die Versorgung der eingefangenen Buschleute verband sich dabei immer wieder mit der Hoffnung, dies sei der Anfang eines Prozesses, an dessen Ende sie ordentliche Mitglieder der Arbeitsgesellschaft geworden sein würden.

Abgemagerte "wilde" Buschleute aus der Kalahari (ca. 1912) [State Archives, Windhoeck]

Im gleichen Jahr wird in einem Schreiben aus Namutoni über ausbleibende Mais-Lieferungen für Buschleute geklagt. Am 10. März 1910 berichtet der kaiserliche Distriktchef Zawada: "Die bisher meist durch Truppen-Patrouillen nach Namutoni eingebrachten Buschleute wurden durch geringe Mengen Mais auf Gouvernementskosten verpflegt, was durchaus notwendig war, weil die Leute von ihren Verpflegungs- und Feldkostzentren entfernt worden waren. Die Leute mußten sich die Verpflegung allerdings durch Arbeit verdienen." Das moderne Hilfekonzept "food for work" ist also offenbar ebenso alt wie die Kausalkette, die heute massenhaft von der Zerstörung der Subsistenz zur Abhängigkeit von Nahrungsmittellieferungen führt. Die Leute - so Zawada - sind - da der Mais ausblieb - "sofort in den Busch verschwunden, da sie nicht verhungern wollten."

Die Eingangsbemerkung des genannten Schreibens enthüllt einen anderen scheinbar modernen Konflikt als so alt wie das Jahrhundert:

"Die Schonung des Wildes in Wildreservaten hat nur Zweck, wenn auch den dort bisher ansässig gewesenen Eingeborenen die Ausübung der Jagd unmöglich gemacht wird. Dies kann nur dadurch erzielt werden, wenn durch häufiges Absuchen der ganzen Reservate durch kleine Patrouillen die Buschleute aufgefunden und dann aus ihrem bisherigen Wirkungskreis an feste Plätze verbracht werden." Der Buschmann erscheint als Laus im Pelz der Kolonialen ("häufiges Absuchen"), die ihre Jagdgebiete in feudaler Manier vor den Eingeborenen schützen möchten. Dieser Konflikt zwischen Naturschutz und San (vergleichbar dem Konflikt um die Massai in der Serengeti) zieht sich durch das 20. Jahrhundert und wiederholt sich heute z.B. in dem Naturschutzgebiet der zentralen Kalahari, wo die Duldung der San umstritten ist.

Das Jahr 1911 brachte eine deutliche Zuspitzung des Konfliktes zwischen Kolonialverwaltung und San: Die "Buschmann-Plage", die von Siedlern und Minenbetreibern emphatisch beschworen wurde. Man verstieg sich sogar zur Rede von der "gelben Gefahr" - eine Anspielung auf die Hautfarbe der San ebenso wie auf die zu der Zeit vieldiskutierte Bedrohung der weißen Herrschaft durch China. So schreibt zum Beispiel der I. Vorsitzende der Lüderitzbuchter Minenkammer Paul an das kaiserliche Gouvernement: Es seien 12 aus der Mine heimgesandte Jungen (also "boys", die durchaus Männer gewesen sein dürften) bei Otjiwasandu von Buschleuten überfallen worden. Dies habe der Anwerber der Mine Albert Conrad berichtet. Allerdings - so gibt Paul zu - sei niemand getötet oder verwundet worden. Worin der Schaden bestanden hat, bleibt unklar. Die Post sei auch schon von den Buschleuten überfallen worden, die Sendung verlorengegangen. Die Überfälle beeinträchtigen die "Zuwanderung", das heißt die Migration von Arbeitskräften und so "bitten wir das Kaiserliche Gouvernement gütigst unverzüglich die Säuberung der dortigen Gegend von Buschmann-Gesindel in die Wege leiten zu wollen." Die Lüderitzbuchter Minenkammer hat in der Folge den Druck auf den Gouverneur erhöht, den Weg nach Outjo "von dem hiesigen Mordgesindel zu säubern." (So wird der schon erwähnte Anwerber Conrad in einem Schreiben vom 29. April 1912 zitiert). Conrad berichtet auch, daß die Missionare der Meinung sind, die Buschleute seien von Ovambo-Kapitänen bewaffnet worden und zum Raub ausgeschickt. Conrad: "Der Buschmann wurde in dieser Gerichtsverhandlung, zu der der Oberveterinär Meissner und ich als Beisitzer hinzugezogen waren, zum Tode verurteilt ... Hoffentlich wirkt das abschreckend auf die Buschleute."

Festgenommene Buschleute werden mit Ketten aneinandergefesselt (ca. 1912) [State Archives, Windhoeck]

Am 6. Oktober 1911 wird aus Grootfontein nach Windhoek berichtet, daß bei einer Patrouille der Polizeisergeant Alefelder "tötlich" (sic) verwundet wurde. Kein Einzelfall sei dies, schon früher haben Buschleute auf Polizisten geschossen und "auf Farmer haben sie ihre giftigen Pfeile gerichtet." Das Schreiben plädiert für eine bessere Bewaffnung der Polizeidiener (das sind "eingeborene" Hilfskräfte). Im gleichen Monat wird von einem Major der kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika vom Gouverneur verlangt, die San de facto für vogelfrei zu erklären:

"Wenn Angehörige der Schutztruppe einen Verbrecher auf der Spur verfolgen, so ist es sehr wohl möglich, daß sie dabei auf einen Buschmann stoßen, der mit dem Verbrechen nichts zu tun hat, den sie aber naturgemäß für den Schuldigen halten werden. Wenn sie diesen Mann, wenn er nicht auf Anruf steht, erschießen, so würden sie sich ... unzweifelhaft eines Vergehens schuldig machen. Um derartige üble Lagen für Schutztruppenangehörige zu vermeiden, wäre es vielleicht zweckmäßig zu befehlen, daß in Gebieten, in denen Buschmannstreifen abgehalten werden, auf jeden Buschmann geschossen werden darf, der auf Anruf nicht steht, sondern sich seiner Festnahme durch die Flucht entziehen will." Da man außerdem nicht wissen könne, wer der Schuldige sei, werde es das beste sein, "alle Werften (d.s. Siedlungen der Buschleute; d.V.), deren man habhaft werden kann, aufzuheben und ihre Insassen festzunehmen. Der Major möchte auch auf Frauen der Buschleute ohne Einschränkung schießen dürfen - dieses wird ihm im Antwortschreiben des Gouverneurs zögernd nicht gestattet. In Windhoek war man ohnehin nicht geneigt, dem radikalen Ersuchen des Majors stattzugeben. Es darf zwar geschossen werden, aber nur auf Verbrecher, die auf Anruf nicht stehenbleiben. Der Major möchte vernichten, der Gouverneur offenbar lieber integrieren. "Es muß danach gestrebt werden, auch die Buschleute, so schwer es halten mag, zur Arbeit heranzuziehen, und zwar zunächst auf gütlichem Wege. Ein gewaltsames Aufheben von Buschmannswerften hat nur dann stattzufinden, wenn die Buschleute Viehdiebstähle oder sonstige Räubereien begangen haben. ... Festzunehmen und einzubringen sind immer nur die Angehörigen solcher Werften, gegen die aus einem der oben bezeichneten Gründe eingeschritten werden muß. ... Befinden sich unter den eingebrachten Buschleuten, kräftige zur Arbeit taugliche Männer, so sind dieselben dem Bezirksamt Lüderitzbucht zur Verwendung auf den Diamantfeldern zu überweisen."

Schutztruppe mit gefangenem Familienverband [State Archives, Windhoek]

Über die Beute aber gab es Streit: Der genannten Verfügung vom 24. Oktober widerspricht der Beamte aus Bethanien: "Ich bitte gehorsamst gestatten zu wollen, daß bei Einbringung von Buschleuten in erster Linie der Arbeiterbedarf desjenigen Distriktes gedeckt wird, der die Buschleute gefangen hat und dann erst die Diamantenfelder bedacht werden." Und er fügt hinzu, daß die Arbeit auf den Diamantenfeldern in der Namib nur dazu führt, daß die Buschleute fliehen, denn in der Namib finden sie sich zurecht. Den Kampf um die Beute spiegelt auch ein Brief des Distriktsbeamten aus Bethanien vom 21. März 1912: Drei Buschmannfamilien seien (ins Gefängnis) eingeliefert worden, weil sie entlaufen waren. Der Beamte müßte die Familien in die Lüderitzbucht (auf die Diamantenfelder) abgeben, bittet aber darum - angesichts der hiesigen "großen Arbeiternot" - sie für Farmarbeiten behalten zu dürfen.

Auf die Verfügung vom 24. Oktober 1911 bezieht sich auch eine kritische Stellungnahme des kaiserlichen Bezirksamtes in Outjo. Die Buschmanngefahr könne nur mit radikaleren Mitteln eingegrenzt werden. Es wird unterstrichen, daß die Ovambokapitäne die Buschleute bewaffnen, um sie dann Diebeszüge ausführen zu lassen. "Der Buschmanns-Gefahr wirksam entgegen zu treten, giebt es nur ein Mittel: Sämtliche Buschleute, deren wir habhaft werden können aus dem Bezirk zu entfernen und sie in eine Gegend zu verpflanzen, wo sie weder jagen, noch räubern können, sondern durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Gelegenheit hierzu bieten die Lüderitzbuchter Diamantenfelder." Die Verfügung muß deshalb geändert werden: Nicht nur die Buschleute, die eines Vergehens schuldig sind, sondern "alle Buschmanns-Werften, deren Bewohner in den (sic!) stehen, Viehdiebstähle, Räubereien oder Gewalttätigkeiten begangen oder unterstützt zu haben, aufgehoben und dem Bezirksamt Lüderitzbucht zur Verwendung als Arbeiter auf den Diamantenfeldern überwiesen werden." Wenn Ernst gemacht wird, dann werden die Buschleute sich zurückziehen in Gegenden, wo sie uns nicht mehr lästig fallen: "Platz genug ist hierzu in Afrika."

Der Graf von Schwerin schreibt am 8. Dezember aus Gobabis nach Windhoek: Man solle die Buschleutefrauen den Männern mitgeben, wenn sie auf die Diamantenfelder geschickt werden, "da es für zwecklos gehalten wird, die Buschmannsweiber, die sich allerdings an den Viehdiebstählen ihrer Männer beteiligt haben, monatelang im Gefängnis zu halten, wo sie mehr oder weniger rasch dahin siechen." Der Graf entwickelt ein Modell der Erziehung zur Arbeit: Einige San siedeln in der Nähe von Oas. Diese Buschleute sollen beauftragt werden, "ihren Stammesgenossen etwa folgendes zu sagen: 'Ihr braucht vor der Polizei keine Furcht mehr zu haben; denn wir sitzen schon viele Jahre dicht bei der Polizeistation und bekommen dort Tabak und Kost für leichte Arbeiten. Wenn Ihr Euch auf unserer Werft ansiedelt, so wird es Euch auch so gut gehen.'" Dann werden sie allmählich Zutrauen zum weißen Mann gewinnen. In den ersten Monaten würde man sie "nur gelegentlich" gegen etwas Tabak zu leichten Arbeiten heranziehen, dann zu regelmäßigen (dafür gibt es Tabak und Kost). Schließlich könnten sie "unter geeignete Farmer" verteilt werden.

Die Frage wird auch von dem zuständigen Distrikts-Beamten in Maltahöhe aufgegriffen, der am 2. Dezember 1911 nach Windhoek schreibt: Buschmann-Reservate zu gründen, "um so die Buschleute vor dem Aussterben zu bewahren, dürfte bezüglich der Namib-Buschleute nicht gangbar sein." Und dann kommen in diesem Schreiben andere, adminstrative Erörterungen verlassende Thesen auf: Die Namib-Buschleute sind keine reinen Buschleute mehr, sondern sie haben "schon starke Beimischung von Hottentottenblut ... Die Rassenvermischung ist ... nicht mehr aufzuhalten. Der Unterzeichnete hält es aber auch für menschlicher, die Buschleute einer Hirtenbeschäftigung und damit erhöhteren Kultur zuführen, als sie ihrem Nomadenleben zu überlassen, bei dem sie erwiesener Maßen infolge Zusammenbruchs ihrer eigenen Organisationen als Stamm, Gemeinde, Familie mit bestimmten Rechtsanschauungen und Gewohnheiten nur immer mehr vertieren und der Allgemeinheit schädlich werden. ... Ein wildes Tier, einen Gorilla kann man wenigstens als Rasse erhalten, indem man ihn durch Zuchtwahl an seiner Degeneration verhindert. Dies ist nicht einmal bei dem Buschmann der Namib möglich, weil er doch ein Mensch bleibt, aber ein Mensch ohne Rassenstolz, wohl sogar ohne Rassenbewußtsein." In diesem Text ist nun ein Vokabular enthalten und eine Sichtweise zum Ausdruck gebracht, die am Horizont späteren nationalsozialistischen Rassenwahn aufleuchten lassen. Zugleich bringt der Text Auffassungen zu Gehör, die sich damals weiter Verbreitung erfreuen konnten: Daß der reinblütige Gorilla eigentlich höher stehe als der durch Hottentottenblut degenerierte Buschmann. Gegen dieses rassistische Konzept des kaiserlichen Distriktsbeamten wirken denn die administrativen Akte der Behörden in Windhoek zwar brutal, was die Zerstörung der San-Kultur betrifft, aber immerhin noch nüchtern, was die Versorgung der Eingefangenen betrifft: Der Kaiserliche Gouverneur schreibt am 2. Februar 1912: "Für die Kinder von eingeborenen Müttern, die sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden, muß ausreichend gesorgt werden. ... Ich mache es allen Ämtern zur besonderen Pflicht in jeder Weise dafür zu sorgen, daß in den Gefängnissen keine Eingeborenen sterben."

Die gemäßigte Stimme des Distriktsbeamten Zastrow aus Grootfontein findet Niederschlag in einem Memorandum, das am 3. Januar 1912 an den Gouverneur geschickt wird, in dem sich ethnologische Beobachtungen und administrative Vorschläge miteinander verknüpfen (s. Anhang).

Die Buschleute sind der deutschen Administration nicht - so wie die Hereros - als Gesamtgruppe zum Opfer geworden: Ihr Geschick ist durch die Patrouillen, die sie einfingen, durch Zwangsarbeit und Gefängniseinschließung und durch Todesstrafen exekutiert worden. Und selbst die Buschmannfreunde haben offenbar zu dieser Zeit nichts anderes gewußt als die San der Arbeitsgesellschaft einzugliedern. Franz Seiner aus Graz hat am 30. November 1912 an seine Exzellenz den Gouverneur geschrieben: In den Gefängnissen in den Bezirken von Swakopmund und Grootfontein würden die Buschleute schon nach halbjähriger Haft an Entkräftung sterben. "Im Gefängnisse zu Swakopmund fand ich nicht allein zehnjährige Knaben vor, sondern auch Weiber mit Säuglingen, alle sind natürlich dem Tode verfallen..." Er legt Photos bei, die den Skandal dokumentieren. Dann aber kommt Franz Seiner mit seinen Vorschlägen: Vierzehnjährige Knaben - das zeige die Erfahrung - würden nicht mehr entlaufen, wenn man sie rechtzeitig auf Farmen als Arbeitskräfte unterbringe: Sie lassen sich sogar "im Polizeidienst gegen ihre eigenen Volksgenossen" verwenden. Weiber und Kinder der Buschleute solle man nicht in ihren Heimatbezirken lassen, sondern in entfernten Wirtschaftsbetrieben unterbringen. "Es würde in dieser Weise die Entwicklung einer sehr brauchbaren Bastardrasse (zwischen Buschmännern, Herero, Hottentotten und Klippkaffern) ermöglicht werden." Die Reaktion aus Grootfontein (vom 1. Mai 1913) bestreitet - wie wohl nicht anders zu erwarten die "Angaben des Herrn Seiner". In Grootfontein seien im Laufe des Jahres 1912 als Gefangene 250 Buschleute registriert worden, davon seien (nur) 8 gestorben. Es sei außerdem nicht verwunderlich, daß die Buschleute angesichts der neuen Lage (der Freiheit beraubt, veränderte Nahrungsverhältnisse, schwere körperliche Arbeit) den Anforderungen nicht gewachsen seien. Es sterben die "alten & decrepiden Individuen", bei den anderen trete nach einiger Zeit ein Umschwung zum Besseren ein. Gegenüber Seiners Arbeitsprogramm zeigt sich der Schreiber Dr. Bachlehner skeptisch: Elfjährige Erfahrung im Lande zeige, "daß der Buschmann nur dann ein brauchbarer Arbeiter wird, wenn er entweder in frühester Kindheit in die Zucht eines verständigen Weissen kommt oder wenn er, wie dies hier im Gefängnis geschieht, lange Zeit hindurch Tag für Tag zur Arbeit gezwungen wird."

Auch aus Swakopmund kommt eine Reaktion auf die Vorwürfe Seiners, hier vom Arzt Dr. Brenner (am 29. August 1913). Er schickt seinerseits Photos und bemerkt über die Buschleute: "Sie sind zum größten Teil rund und fett und manche zeigen jetzt einen muskulösen Körperbau wie wir ihn äußerst selten unter unseren altangesessenen Eingeborenen finden, sicher aber niemals bei den im Felde lebenden Buschleute (sic). Es sei häufig notwendig - so der Arzt - Buschleute gefangen zu nehmen und mit langer Freiheitsstrafe zu belegen. "Es ist nicht zu vermeiden, daß in der Gefängnishaft ... eine Anzahl ganz alter und moribunder Individuen zu Grunde geht."

Das Jahr 1912 endet in unseren Akten mit dem folgenden Schreiben:

"Die gegen die Buschleute Claas und Soreib in dem Urteil vom 13. November ausgesprochene Todesstrafe ist in der anliegenden Verfügung endgültig verhängt worden. ... Ich ersuche nunmehr unverzüglich die Todesstrafe durch den Strang vollziehen zu lassen und den Vollzug telegraphisch zu berichten. Photographische Aufnahmen dürfen von der Hinrichtung nicht gemacht werden. Es wird sich daher empfehlen, für die Hinrichtung die Zeit der Morgen- oder Abenddämmerung zu wählen."

Das Verbot von Photos verdankt sich wohl der Tatsache, daß in Deutschland Grußpostkarten angekommen waren, die mit dem Motiv "Hinrichtung von Buschmännern" geschmückt waren. Claas und Soreib wurden verurteilt wegen Raubmordes. Am 19.12. wird telegraphisch berichtet, daß der Buschmann Claas "gestern abend hingerichtet worden" ist. Der Buschmann Soreib sei am 2. Dezember 1912 im Gefängnis an Herzschwäche gestorben.

Am 11. Januar 1913 wird der Buschmann Tsuchub zum Tode verurteilt. Der Gouverneur ersucht am 16. Januar 1913 das Bezirksamt Gibeon, "die Todesstrafe an Tsuchub durch den Strang zu vollziehen. Auch diesmal wird ausdrücklich angemerkt, daß photographische Aufnahmen nicht gemacht werden dürfen. Tsuchub - und das zeigt wohl die zunehmende Härte gegen Buschleute - wird wegen bewaffneten Diebstahls und dafür "daß er den Kaffern Jakob mit der Begehung des Totschlags bedrohte" zum Tode verurteilt.

Es entsteht aus den Dokumenten der Eindruck, daß die Bezirksämter durchgängig ein härteres Vorgehen gegen die Buschleute vom Gouverneur verlangen. Die Vorstellung, man könne die Buschleute als Arbeitskräfte auf den Farmen nutzen, wird vielfach aufgegeben und ein Abtransport zur Zwangsarbeit auf die Diamantenfelder wird verlangt. In diesen Tenor stimmt am 6. August 1913 der Bezirksbeamte Link von Grootfontein nachdrücklich ein:

"Um die wichtigsten Ereignisse der letzten Jahre kurz aufzuführen,

im Juni 1911 schoss ein Buschmann auf Friederich Duwib,

am 18. 8. 11 der Polizeidiener Hendrik von Buschleuten schwer verwundet,

am 21. 9. 11 erschoss der Farmer Reglin von Farm Jumkaub ein Buschmann,

am 1. 10. 11 wurde Polizeisergeant Ahlefelder von Buschleuten erschossen, hierbei auch ein Buschmann erschossen,

am 5. 10. 12 erschoss Farmer Küchler 2 Buschleute auf Farm Nuitsas,

am 5.11.12 wurden die Polizeisergeanten Wernicke und Henke von Buschleuten beschossen, ein Buschmann verwundet,

im Dezember 12 erschoss Farmer von Spiegel auf Begus einen Buschmann,

im Mai 13 erschoss Farmer Thomas auf Farm Kleinhuis einen Buschmann,

am 6. 6. 13 erschoss Polizeipatrouille Wernicke 3 Buschleute,

im März 13 vergifteten Buschleute den Farmer Müller von Kleinhuis."

Die Vorfälle belegen "meine Behauptung, daß ein regelrechter Kampf von Seiten der Buschleute geführt wird."

Wenn man die Liste betrachtet, hat man indessen eher den Eindruck, daß die Farmer Buschleute wie Wild abgeschossen haben. Für den Bezirksbeamten ist der Zeitpunkt gekommen, an dem er eine Art "Endlösung" fordert: Alle Buschleute müssen aus dem Bezirk entfernt werden "einerlei ob ihnen etwas nachzuweisen ist oder nicht ... Irgend welche Rücksicht halte ich nicht für angebracht. Ich bitte daher dringend genehmigen zu wollen, daß sämtliche Buschleute nach der Küste abtransportiert werden wo sie auf den Diamantenfeldern sich nützlich machen können, denn da die Buschleute eine Art Blutrache ausüben, werden die Kämpfe nicht aufhören, besonders, wenn, wie wahrscheinlich, jetzt noch einige hingerichtet oder andere von der Truppe getötet werden."

Am 7. September 1913 ergeht wiederum vom Distriktsbeamten Link aus Grootfontein ein Bericht an den Gouverneur, in dem mitgeteilt wird, daß am 21.8. eine Patroille der 4. Kompanie zurückgekehrt sei, die 10 Buschleute erschossen habe und 30 Gefangene mit sich führte. Der Farmer Thomas hatte am 20. 8. 1913 zwei Buschleute erschossen. Am 5. September 1913 berichtet Link über die Abschiebung von 12 Buschmännern, 2 halbwüchsigen Jungen und 2 Weibern nach Swakopmund - also in die Diamantenmine. "Für das Abschieben der Weiber erbitte ich nachträgliche Genehmigung. Es sind die Frauen von 2 Buschmännern, die bei bewaffnetem Widerstande von der Truppe erschossen wurden. Ganz zweifellos werden diese Frauen einen Haß auf die weisse Rasse haben, freigelassen können sie also nicht werden ... Diese Fälle werden sich noch mehrfach wiederholen, ich bitte auch weiterhin die Genehmigung zum Abtransport zu geben. An der Küste sind die Leute unschädlich, während man ihnen hier nicht trauen kann und sie also dauernd in teuerer Gefängnishaft halten müsste, was in Swakopmund nicht nötig sein wird" (da sie dort - so kann man folgern - in den Minen eingesperrt sein werden.). Die Swakopmunder berichten über die Ankunft des Transportes aus Grootfontein am 22. September 1913: Unter den 16 Köpfen befinden sich 8 Strafgefangene "zum Teil mit mehrjährigen Kettenhaftstrafen." Unter den Buschleuten befinden sich zwei arbeitsunfähige Männer: dem einen fehlt der linke Arm bis in Höhe des Ellenbogengelenkes, der andere hat einen verkrüppelten, rechten Arm ... Sie sind als Viehwächter wohl zu gebrauchen nicht aber für die hiesigen Betrieb." Am 22. Oktober dann wird berichtet, daß "3 Buschmannsjungen ... an hiesige Beamtenfamilien vergeben worden" sind.

Link aus Grootfontein meldet sich am 31.12.1913 mit einem neuen Vorschlag: Er möchte die Buschleute auf die Missionsstation nach Gaub geben. "Ich will nicht etwa ihrer Bekehrung das Wort reden, sondern sie werden dort durch landeserfahrene Männer vernünftig behandelt, allmählich an Arbeit gewöhnt und so zu brauchbaren Menschen gemacht." Offenbar ist die Lösung der "Buschmannfrage" auf dem kirchlichen Wege von verschiedenen Seiten diskutiert worden, denn die Apostolische Präfektur in Windhoek teilt am 30. Dezember mit, daß man bereit sei, eingefangene Buschleute unterzubringen. "Wegen der Gefahr des Weglaufens" wird die Missionsstation Grootfontein in Aussicht genommen.

Ein letztes Dokument aus der Schlußphase der deutschen Kolonialzeit sei zitiert: Am 28. Februar 1915 beschwert sich der kaiserliche Bezirksamtmann in Grootfontein über den Farmer Böhme in Kakuse. Er sei zur Schutztruppe eingezogen, aber auf seine Farm beurlaubt. "Da er dort die Uniform trägt, und, wie er schreibt, solange dies der Fall ist, glaubt sich Rechte den Buschleuten gegenüber anmassen zu dürfen, die in vollem Widerspruch mit der Praxis des Bezirksamtes stehen, ist er eine Gefahr für die dortige Gegend." Zu den Rechten, die sich Farmer Böhme nimmt, gehört, daß der Uniformträger auf seiner Farm Anfang 1915 einen Buschmann kurzerhand erschießt.

Regierungen anderer südafrikanischer Länder sind zu dieser Zeit nicht unbedingt freundlicher mit dem San umgegangen als die Deutschen. Aber es bleibt doch der Eindruck, daß sich an der Basis, also in den kaiserlichen Bezirksämtern hier und da Stimmen rühren, die über die verbreitete Verachtung gegenüber den Buschleuten, über die Versuche, sie zu Arbeitern zu erziehen noch hinausgehen. Es ist ein Hauch von systematischem Verlangen nach einer endgültigen "Lösung der Buschmannfrage", mit rasseorientierten Anmerkungen gespickt, erkennbar. Wieweit ist der Weg von der Zwangs-Verschickung aller Buschleute in die Lüderitzbuchter Diamantenfelder bis zu dem schmiedeeisernen Schriftzug "Arbeit macht frei", mit denen die Häftlinge in Auschwitz empfangen wurden?

[zum nächsten Kapitel] [zum Inhaltsverzeichnis]