Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet die Grundlage für die sichere und gesunde Gestaltung von Arbeitsabläufen und –plätzen.
Ziele der Gefährdungsbeurteilung sind
- das Minimieren der Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- der kontinuierliche Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und
- die rechtliche Absicherung der Verantwortlichen, Beschäftigten und sonstigen Versicherten.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden
- mögliche Gefährdungen einschließlich ihrer Wechselwirkungen erfasst und bewertet,
- geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt,
- Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert und ggf. nachgebessert und
- alle Tätigkeiten dokumentiert.
Für die Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sind die Führungskräfte verantwortlich. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen stehen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder die Betriebsärzte unterstützend und beratend zur Verfügung.
Zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen dienen die nachfolgenden Vorlagen als Hilfestellung:
- Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplätze
- Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplätze
- Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (Beschäftigte)