Inhaltspezifische Aktionen

Studienplatzvergabe für das höhere Fachsemester

Studienplatzvergabe

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge


Wer sich fristgerecht für einen Studiengang und ein Fachsemester bewirbt, das nicht zulassungsbeschränkt ist und alle Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Studienplatz.


Zulassungsbeschränkte Studiengänge


Liste der zulassungsbeschränkten Studiengänge

 

Eine Zulassung für ein höheres Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachsemester mindestens ein freier Studienplatz zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl (Zahl der Studienplätze) und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Es können dabei auch mehrere Semester eines Studienabschnitts zusammengefasst werden.
Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß der Vergabeverordnung Hessen. Die freien Plätze sind in folgender Reihenfolge zu vergeben:

  1. an Bewerber/innen für die Höherstufung
  2. an Bewerber/innen, deren Zulassung auf einen Teil des Studienganges beschränkt ist (Teilstudienplatz), 
  3. an Bewerber/innen für einen Hochschulortwechsel sowie an die Bewerber/innen, für einen Quereinstieg, die durch Studienzeiten an einer Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen,
  4. an Bewerber/innen für einen Quereinstieg, die durch Studienzeiten in einem Land außerhalb der Europäischen Union anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen.

Gibt es in einer Gruppe mehr Bewerber/innen als Studienplätze, so entscheidet i.d.R. das Los.

Link zur Zulassungsverordnung

In der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen können Sie einsehen, welche Zulassungshöchstzahlen in den einzelnen Fachsemestern der zulassungsbeschränkten Studiengänge festgelegt wurden.

(zu finden über die Seite "Hessenrecht  - Rechts- und Verwaltungsvorschriften", dort das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" eingeben).