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Vortrag im Rahmen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars: Herr Prof. Dr. Kurt Faßbender, Universität Leipzig: „Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – zulässig?“

Wann

30.11.2017 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC100)

Wo

Hörsaal 021 des gemeinsamen Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft und des Fachbereichs Wirtschaftswissen-schaften in der Licher Str. 68

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Der Dieselmotor gilt unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als Hoffnungsträger. Die Stickstoffdioxid-Problematik im Straßenverkehr sowie der „Dieselskandal“ haben ihn in ein anderes Licht gerückt. Ausgehend von der aktuellen Diskussion fragt der Vortrag nach dem Rechtsrahmen für Fahrverbote. Dieser Rahmen ergibt sich vor allem aus dem europäischen Luftqualitätsrecht, aber auch aus Vorsorge- und Verursacherprinzip sowie den Grundrechten. Die derzeit diskutierten Fahrverbote sind dabei vor dem Hintergrund der Möglichkeiten eines Einschreitens gegen die Kfz-Hersteller kritisch zu bewerten.

Prof. Dr. Kurt Faßbender ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht, der Universität Leipzig. Nach dem Jurastudium in Trier war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Umwelt- und Technikrecht, dann am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Dem Zweiten Juristischen Staatsexamen folgte eine Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1999 mit der Arbeit „Die Umsetzung von Umweltstandards der Europäischen Gemeinschaft“ in Bonn promoviert, habilitierte sich Herr Faßbender im Jahre 2006 ebenfalls an der Universität Bonn. Seit 2009 hat er die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht an der Leipziger Juristenfakultät inne. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das Umweltrecht; er ist Mitherausgeber der Leipziger Schriften zum Umwelt- und  Planungsrecht sowie der Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwas-ser- und Bodenschutzrecht (W + B) und der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (Eu-rUP).