Inhaltspezifische Aktionen

Hinweise zur Krankenkassenbescheinigung

Studierende müssen Hochschulen ihre Krankenversicherung nachweisen.

Ab dem 01.12.2021 besteht die gegenseitige Meldepflicht der Krankenversicherung der Studierenden zwischen Krankenkassen und Hochschulen.

 Sie müssen sich – egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder eine EHIC-Card besitzen – vor der Einschreibung mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, eine sogenannte M10, auszulösen. Bitte geben Sie dazu immer die Absendernummer der JLU an: JLU H0001711. Die Krankenkasse meldet der Universität dann digital ob

  • Sie versichert sind oder

  • Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht bzw. das Abschließen einer Krankenversicherung können Sie bereits aus dem Ausland vornehmen.

Hinweise zu den Versicherungstypen

Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland: Der Beitrag bei allen Krankenversicherungen beträgt für Studierende ca. EUR 110,- im Monat (inkl. Beitrag für die Pflegeversicherung). Wir empfehlen dringend den Abschluss einer deutschen, gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung. Für die Einschreibung an der JLU beantragen Sie bitte eine digitale M10-Bescheinigung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl.

Gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU (EHIC-Karte, AT 11/Sozialversicherungsabkommen oder äquivalent): Falls Sie bereits in einem anderen EU-Land versichert sind, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Bitte setzen Sie sich dafür mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung und schicken der Krankenkasse einen Scan Ihrer EHIC-Karte (Vorder-und Rückseite) für die digitale M10-Bescheinigung. Falls Sie in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen, sind Sie automatisch versicherungspflichtig und benötigen eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.

Private Krankenversicherung in Deutschland: Studierenden unter 30 empfehlen wir dringend eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen oder sich zumindest vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung beraten lassen! Sollten Sie sich trotzdem für eine private Krankenversicherung entscheiden und von der gesetzlichen Pflicht befreien lassen wollen, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl eine Befreiung beantragen. Bitte setzen Sie sich dafür mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung, legen den Nachweis der privaten Krankenversicherung vor und beantragen dort eine digitale M10-Bescheinigung für die Einschreibung an der JLU.

Für Studierende, die bei der Einschreibung über 30 Jahre alt sind und für Promovierende (unabhängig vom Alter), stellt der Abschluss einer privaten Versicherung in den meisten Fällen die einzige Option dar. Studierende über 30 müssen ebenfalls eine M10-Bescheinigung vorlegen. Promovierende brauchen diese nicht.

 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich jedoch gerne an das Akademische Auslandsamt:

Internationale Studierende: studium-international@uni-giessen.de,

Internationale Promovierende: promotionsstudium-international@uni-giessen.de,

Studierendensekretariat: international.admission@admin.uni-giessen.de.

 

Allgemeine Hinweise

Für die Anreise und die ersten Tage Ihres Aufenthalts in Deutschland empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Deutsche Insurance bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bereits in Ihrem Heimatland online über das deutsche Krankenversicherungssystem zu informieren und den notwendigen Versicherungsschutz zu beantragen (kostenfreier Service).

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung in Deutschland finden Sie hier.

 

Kontaktinformationen der Krankenkassen in Gießen:

Die Techniker (TK)
Liebigstraße 14
TK-Hochschulberater: Jan Sahr
Tel.: 0173 – 290 37 74
Öffnungszeiten: Mo & Do: 09:00 - 17:00 Uhr, Di & Mi: 09:00 - 15:00 Uhr, Fr: 09:00 - 13:00 Uhr

 

BARMER

Westanlage 7
Studierendenberater: Martin Keßler
Tel.: +49 (0)151 182 343 84

E-Mail: martin.kessler
Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 17:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr, Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

 

Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
Johannesstr. 17

35390 Gießen
Tel.: 0641 9790480

E-Mail: service754300@dak.de
Öffnungszeiten: Mo - Mi: 08:00 - 16:00 Uhr Do: 08:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

 

AOK
Gartenstr. 10
Tel.: 0800 0000 255

E-Mail: studenten-service.Giessen@he.aok.de
Öffnungszeiten sind abhängig von der aktuellen Coronasituation

 

KKH Kaufmännische Krankenkasse
Seltersweg 7-9
Tel.: 0641 7954600
Öffnungszeiten: Di & Do: 10:00 - 12:00 Uhr Do: 14:00 - 16.00 Uhr

 

IKK Südwest

Lahnstraße 3 c

Tel.: 0641 2655 9300

E-Mail: info@ikk-sw.de

Öffnungszeiten: Mo - Mi, Fr: 08:00 - 16:00 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr

 

Neben diesen hier aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen gibt es natürlich noch weitere, die sie ebenfalls auswählen können.