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Härtefallantrag

Bewerbung für einen Studienplatz (relevant bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)

Laut §11 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen sind 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze (Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen) für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen: „Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern“.

Ein solcher Härtefallantrag kann zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden, entweder direkt bei der Universität Gießen oder für die Studiengänge Medizin, Tier- und Zahnmedizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung hochschulSTART.de. Sie müssen den Härtefallantrag nachvollziehbar begründen sowie entsprechende Nachweise beifügen.

Achtung: Die Anerkennung als Härtefall unterliegt einem strengen Maßstab. Wenn Sie sich informieren wollen, ob Sie Chancen haben, können Ihnen folgende Informationsblätter von hochschulSTART.de mit Beispielen als Anhaltspunkt dienen:
Hochschulstart.de: Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge