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Akademische Bezeichnung aberkannt

Dr. Joachim Boldt darf den Titel „Außerplanmäßiger Professor an der Justus-Liebig-Universität Gießen“ nicht mehr führen

Nr. 38 • 15. Februar 2011


Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen hat gegenüber Dr. Joachim Boldt festgestellt, dass dieser nicht mehr zur Führung der akademischen Bezeichnung „Außerplanmäßiger Professor an der Justus-Liebig-Universität Gießen“ berechtigt ist. Diese Bezeichnung wurde Boldt im Jahr 1993 verliehen.

Mit der Verleihung einer solchen akademischen Bezeichnung geht grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung von Lehrleistungen einher. Unabhängig von dem Wechsel Boldts nach Ludwigshafen zu Beginn des Jahres 1996 galt die akademische Bezeichnung und damit die Lehrverpflichtung in Gießen fort.

Im Rahmen der Untersuchungen gegen Boldt wurde festgestellt, dass dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Lehre in den letzten Semestern nicht mehr nachgekommen ist. Für diesen Fall sieht das Hessische Hochschulgesetz vor, dass der Verlust des Rechts zur Führung der Bezeichnung eintritt. Nach endgültiger Klärung des Sachverhaltes wurde dies Boldt nun mitgeteilt und entsprechend die Verleihungsurkunde zurückgefordert.

Unabhängig hiervon arbeitet die universitätsinterne Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis weiter an der Klärung der Vorwürfe gegen Boldt im Hinblick auf etwaiges wissenschaftliches Fehlverhalten.

Herausgegeben von der Pressestelle der Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041