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28.06.18: Umweltrechtliches Praktikerseminar „Das Urteil zum Atomausstieg: Elemente einer neuen Eigentumsdogmatik?“- Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des BVerfG

Hier finden Sie Informationen zum Umweltrechlichen Praktikerseminar

Wann

28.06.2018 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

HS 021, Licher Str. 68 (Hörsaalgebäude)

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Telefon des Kontakts

0641-99-21181

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Umweltrechtliches Praktikerseminar
196. Veranstaltung
Donnerstag, den 28.06.2018
Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des
Bundesverfassungsgerichts:
„Das Urteil zum Atomausstieg: Elemente einer
neuen Eigentumsdogmatik?“

In der 196. Veranstaltung am Donnerstag, dem 28.06.2018, referiert Herr Prof. Dr. Michael Eichberger,
Richter des Bundesverfassungsgerichts, über das Thema „Das Urteil zum Atomausstieg: Elemente einer
neuen Eigentumsdogmatik?“. Moderiert wird die Sitzung von unserer Kollegin Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz.

 

Der beschleunigte Atomausstieg aus dem Jahre 2011 war tatsächlich und rechtlich komplex sowie gesellschaftlich und politisch hoch umstritten. Das Verfahren hat schwierige Fragen zur verfassungsprozessualen Beschwerdebefugnis, zum Spielraum des Gesetzgebers beim Umgang mit hochriskanten Technologien und zur Reichweite von Vertrauensschutz und Investitionsschutz in diesem Bereich aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht war hier gezwungen, die bestehende Eigentumsdogmatik zu hinterfragen, und hat sie in dem Urteil zum beschleunigten Atomausstieg in einzelnen Punkten weiterentwickelt.


Herr Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Michael Eichberger wurde nach Studium und Referendariat in Baden-Württemberg 1985 an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit einer Arbeit zum Verwaltungsprozessrecht promoviert. 1984 trat er in die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein und wurde nach unterschiedlichen Stationen und Abordnungen 1993 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. Von 1998 bis 2006 war Herr Prof. Eichberger Richter am Bundesverwaltungsgericht, bevor er im April 2006 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde, dessen Erstem Senat er angehört. Als Honorarprofessor lehrt Herr Prof. Eichberger seit langen Jahren an der Eberhard Karls Universität Tübingen..

 

Der öffentliche Vortrag beginnt um 18.15 Uhr in Hörsaal 021 des gemeinsamen Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft und des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften in der Licher Str. 68. An den Vortrag wird sich eine Diskussion unter Leitung von Frau Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold anschließen.

 

Aktuelle Informationen zur Veranstaltungsreihe und zum Gießener Forschungsschwerpunkt Umweltrecht finden sich im Internet unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren/reimer/projekte/umwelt

 

 

Mit den besten Grüßen aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft,

 

Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold       

Prof. Dr. Franz Reimer.

 

Die Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars sind auch als Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet (entsprechende Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt). Die Teilnahme ist kostenfrei und auch sonst mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und kann mit Spenden unterstützt werden (Justus-Liebig-Universität Gießen, Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFF, IBAN: DE98500500000001006550, Verwendungszweck: Spende Umweltrechtliches Praktikerseminar, Projektnummer 811 00 523).