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Schwerpunktbereich 1 – Übergangsregelung

Änderung des Schwerpunktbereichs 1 zum SS 2018 | übergangsweise Anerkennung bestimmter neuer Wahlveranstaltungen als Pflichtveranstaltungen im alten Schwerpunkt; Prüfungsstoff

Liebe Studierende,

 

wie bereits angekündigt, werden zum SS 2018 die Pflichtveranstaltungen im Schwerpunktbereich 1 geändert und der Bereich in „Grundlagen des Rechts“ umbenannt. Zum WS 2017/18 ist (in der Zeit vom 01. bis 31.08.17) letztmalig eine Anmeldung zum bisherigen SPB 1 („Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht“) möglich. Mit Frau Prof. Auer und Herrn Prof. Keiser wurde daher Folgendes vereinbart.

 

  • Die bisherigen Pflichtveranstaltungen „Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht“ und „Gestaltung im Erbrecht“ werden auch im SS 2018 und später weiterhin angeboten. Es wird sich dann zwar um Wahlveranstaltungen handeln; wer bis zum WS 2017/18 zum SPB 1 zugeteilt wird, darf beide Vorlesungen aber weiterhin mit anderen Pflichtveranstaltungen nach bisheriger Ordnung (Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil; Internationales Zivilverfahrensrecht) kombinieren, sofern diese Vorlesungen vor dem SS 2018 als Pflichtveranstaltungen im SPB 1 besucht wurden.

 

  • Im bisherigen SPB 1 besuchte Pflichtveranstaltungen werden bei einem Wechsel in den neuen SPB 1 als Wahlveranstaltungen anerkannt.

 

  • Ab dem SS 2018 dürfen Studierende, die vor dem SS 2018 zum SPB 1: „Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht“ zugeteilt wurden, die – dann nur noch im SPB 4 existierenden – Pflichtveranstaltungen „Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil“ und „Internationales Zivilverfahrensrecht“ im SPB 4 besuchen und weiterhin als Pflichtveranstaltungen im SPB 1 einbringen.

 

  • Für die Prüfung wird insoweit Bestandsschutz gewährt, als Frau Auer und Herr Keiser bereit sind, solche Studierende, die bis zum WS 2017/18 im bisherigen SPB 1 zugeteilt werden und im Wahlbereich „Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht“ und/oder „Gestaltung im Erbrecht“ angeben, auch künftig über den Stoff dieser Vorlesungen zu prüfen. Für Kand., die im bisherigen SPB 1 zugeteilt werden und im Wahlbereich Grundlagenfächer angeben, schließt dies aber nicht aus, dass die wiss. Hausarbeit und/oder mündliche Prüfung (unter anderem) im Bereich der Grundlagenfächer angesiedelt ist.

 

  • Von der Festlegung einer Übergangsfrist wird bis auf Weiteres abgesehen; ggf. werden Sie rechtzeitig informiert werden.

 

Eine Übersicht über die neuen, ab dem SS 2018 angebotenen Veranstaltungen ist unten nochmals beigefügt, ergänzt um die beiden oben genannten Wahlveranstaltungen (kursiv).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

 

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Ab SS 2018 im neuen SPB 1: „Grundlagen des Rechts“ angebotene Veranstaltungen (nach derzeitiger Planung – eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Homepage der Professur Auer):

 

  • Pflichtveranstaltungen (8 SWS):

–  Rechts- und Sozialphilosophie

–  Rechtstheorie und Rechtskritik

–  Rechtsgeschichte seit der Vormoderne

–  Recht und Gesellschaft

 

  • Wahlveranstaltungen (6 SWS):

–  Methoden des Öffentlichen Rechts

–  Völkerrechtssoziologie

–  Rechtsvergleichung

–  Europäische und vergleichende Privatrechtsgeschichte

–  Ökonomische Analyse des Rechts

–  Rechtssetzungslehre

–  Philosophical Foundations of Human Rights

–  Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht

–  Gestaltung im Erbrecht

 

  • Seminare (2 SWS):

–  Rechtsphilosophisches/Rechtstheoretisches/Rechtshistorisches Seminar

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