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Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie sich mit den technischen Möglichkeiten des CMS vertraut machen!

Rechtliche Grundlagen zum Einsatz des Plone CMS an der JLU

Bilder und Dateien: Rechte/Copyright/Lizenzen

Bitte vergewissern Sie sich unbedingt, dass Sie ausreichende Rechte besitzen, Dateien und Bilder online zu stellen und prüfen Sie, welche Verwertungsrechte vorliegen. Bilder aus Bilderdatenbanken unterliegen in der Regel einer bestimmten Lizenz, die unbedingt eingehalten werden muss. Auch bei sogenannten "freien Inhalten", die bspw. einer Creative Commons Lizenz unterliegen, werden Bedingungen an die Nutzung geknüpft (z.B. Namensnennung des Autors etc.). Keinesfalls sollten Sie Bilder ungeprüft aus dem Internet verwenden. Im Zweifelsfall muss immer der Urheber die Erlaubnis zur Nutzung geben. Copyright- bzw. Urheberrechts-Verletzungen können zu kostspieligen juristischen Konsequenzen führen.

Auch bei selbst erstellten Bildern ist man nicht von rechtlichen Rahmenbedingungen befreit. Hier sind bspw. Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) zu berücksichtigen. Lassen Sie sich bei der Verwendung von Portrait-Fotos oder Bildern von Menschen generell immer schriftlich die Erlaubnis geben, das Bild dieser Person für die Webseiten der JLU verwenden zu dürfen (der Verwendungszweck sollte immer aufgeführt sein), Sie könnten sonst Persönlichkeitsrechte verletzen. 

Bitte beachten Sie auch bei der Verwendung historischer Bilder, dass diese unproblematisch ist, wenn die Bilder lediglich eingescannt wurden. Abfotografierte Bilder können Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen.

Einbindung von Social-Media-Buttons

Die Einbindung von Social-Media-Buttons wie dem "Like-Button" von Facebook oder dem "Follow"-Button von Twitter ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres erlaubt, da dies datenschutzrechtlich und aus Sicherheitsaspekten äußerst bedenklich ist. Vor der Verwendung müssen der Datenschutzbeauftragte, der Personalrat und der IT-Sicherheitsbeauftragte befragt werden. Hierzu muss ein Antrag an den Präsidenten/Dez B gestellt werden.

Die grundsätzliche Verlinkung auf Facebook, Twitter und Co. (z.B. durch ein Bild, das mit einem Hyperlink versehen ist) ist hingegen unbedenklich.

Werbung auf den Webseiten der JLU

Werbung in jeglicher Form ist auf den Webseiten der JLU grundsätzlich nicht erlaubt, Sponsoring in Einzelfällen. Siehe hierzu auch das Merkblatt zu Werbung und Sponsoring an der JLU.

Verlinkungen / Urteil des EuGH

Grundsätzlich ist bei einer Verlinkung auf fremde Webseiten zu prüfen, ob die dort befindlichen Inhalte rechtmäßig veröffentlicht sind, d.h. sich dort keine Urheberrechtsverstöße identifizieren lassen. Dies muss jedoch auf eigene Gefahr überprüft werden.
Nach einer Entscheidung des EuGH vom September 2016 und der Bestätigung durch das Landgericht Hamburg gilt für Verlinkungen, die mit Gewinnerzielungsabsichten gesetzt werden, dass die Frage der rechtmäßigen Erstveröffentlichung der verlinkten Inhalte strenger geprüft werden muss (so genau, dass widerleglich vermutet wird, dass die linksetzende Person es wusste, falls die Inhalte rechtswidrig veröffentlicht waren). Unabhängig von der Frage, ob man Webseiten der JLU im Einzelfall eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen könnte, gilt also: Prüfen Sie auf jeden Fall sorgfältig, ob die Erstveröffentlichung der Inhalte der verlinkten Seite rechtmäßig war.

Für Redakteure der JLU gilt also: Die Verlinkung fremder Werke verletzt nicht das Urheberrecht, wenn der Verlinkende nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Veröffentlichung des Werks auf dem fremden Server offensichtlich rechtmäßig erfolgte. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte immer zunächst an die Koordination Webauftritt oder direkt an die Rechtsabteilung der JLU.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Mit Hilfe von Plone können über Webformulare personenbezogene Daten zum Zwecke der Speicherung und/oder Weiterverarbeitung gesammelt werden. Beispielhaft ist hier die Anmeldung zu einer Tagung zu nennen. Hierbei werden z.B. Namen und E-Mailadressen gesammelt, in Excel-Tabellen übertragen, an weitere Personen weitergegeben und hieraus z.B. Teilnahmelisten, Serienbriefe o.ä. erstellt. Sobald personenbezogen Daten in einem solchen oder vergleichbaren Sinne gesammelt, weiterverarbeitet und/oder gespeichert werden, ist das Verfahren in Form eines internen Verfahrensverzeichnisses zu dokumentieren. Das ausgefüllte Verfahrensverzeichnis ist dem Datenschutzbeauftragten der JLU Gießen vorzulegen. Eine Vorlage für ein Verfahrensverzeichnis erhalten Sie auf Nachfrage von der Rechtsabteilung der JLU.

Nutzerfreundlichkeit / Barrierefreiheit / Pflegbarkeit

Nutzerfreundliche und möglichst barrierearme Webseiten sind Hauptziele des Webauftritts der JLU! Zur nutzerfreundlichen Webseitengestaltung ließe sich an dieser Stelle so manches Buch füllen - aus unserer Sicht besonders gut gelungen und immer noch ein Standardwerk ist Don't make me think! - Web Usability: Das intuitive Web von Steve Krug

Plone bietet von Haus aus alle Voraussetzungen zur barrierefreien Webseitengestaltung. Aber nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit können durch technische Vorgaben gelöst werden, hier ist immer auch Ihre Mitarbeit erforderlich. So sollten Sie zum Beispiel Bilder mit einem aussagekräftigem Titel versehen, damit auch Blinde mit einem Screenreader die Inhalte der Webseite erfassen können. "Bild_1" ist sicher kein hilfreicher Titel. 

Nutzerfreundlichkeit betrifft aber nicht ausschließlich die Webseitenbesucher: auch die Pflegbarkeit der Webseiten ist ein wichtiges Anliegen. So sollten Sie Webseiten beispielsweise stets technisch so einfach wie möglich anlegen, um eine spätere Pflege der Webseite zu vereinfachen. Wägen Sie insbesondere bei optischen Wünschen stets ab, ob die Realisierung einer späteren Pflegbarkeit entgegen steht. Die Kunst der Webseitengestaltung richtet sich nicht ausschließlich nach außen - auch innerhalb der JLU muss eine gewisse Aktualität der Webseiten gewährleistet werden können. Technisch anspruchsvoll gestaltete Webseite mögen zwar die Bewunderung der nachfolgenden Webredakteure nach sich ziehen, können aber durchaus auch eine stringente Pflege der Webseiten verhindern, sofern das Know-How verloren geht. Auch ist eine mit vergleichsweise einfachen Mitteln gestaltete Webseite deshalb nicht weniger anspruchsvoll.

Im Folgenden daher ein paar konkrete Tipps, wie Sie die Pflegbarkeit und Nutzerfreundlichkeit erhöhen können: 

  • vermeiden Sie doppelte Inhaltspflege - schon nach einem Semester wird in der Regel vergessen, die Telefonnummer auf beiden Webseiten zu aktualisieren.
  • halten Sie sich an die Vorgaben bei den Kurznamen (URLs), insbesondere was die Verwendung von Groß- und Kleinschreibung, Unterstrichen, etc. betrifft. Für die Auffindbarkeit Ihrer Webseiten im Netz ist dies wichtig, denn Suchmaschinen orientieren sich besonders an der URL. 
  • erstellen Sie Webseiten so, dass sie auch von anderen Redakteuren ohne HTML-Kenntnisse bearbeitet werden können. Dies ist bei Verwendung des Editors die Regel. In Einzelfällen kann die Verwendung von Code dennoch sinnvoll sein - stimmen Sie sich gern vorab mit uns ab. 
  • komplexe Konstrukte wie geschachelte Webseiten können doppelte Pflege verhindern, sind in jedem Falle aber immer auch anspruchsvoller bei der Wartung
  • Tabs können helfen, viel Inhalt auf einer Webseite abzubilden, ohne dass man scrollen oder eine neue Webseite öffnen muss. Man wechselt auf einer Webseite einfach zwischen Tabs hin- und her. Verwenden Sie jedoch dieses Feature nicht exzessiv oder gar als Navigationsersatz: Im Zweifelsfalle schafft eine eigene obere Navigation für eine Seite mehr Klarheit als Webseitenbesucher mit einer übernommenen oberen Navigation, einer linken Feinnavigation und zusätzlichen Tabs zu überfordern. Eine eigene obere Navigationsleiste kann über die Koordination Webauftritt auf Wunsch eingerichtet werden. 
  • Content Panels bieten Ihnen die Möglichkeit, Webseiten anspruchsvoll zu gestalten. Durch die Möglichkeit, Inhalte dynamisch einzubinden, eignen sie sich insbesondere für Start- und Übersichtsseiten. Abgesehen davon sollten Sie sparsam mit Content Panels umgehen: eine Seite bietet für die meisten Fälle sämtliche Features, ist schneller bearbeitet und beinhaltet nicht zuletzt die eigentlichen Inhalte, während der Content Panel hauptsächlich ein Gestaltungstool für Einstiegsseiten darstellt.