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6.72.16 Nr. 1 Studienordnung Wahlfach Erdkunde L2, L5


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Studienordnung
des Fachbereichs Geowissenschaften und Geographie
für das Wahlfach Erdkunde
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
und dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Sonderschulen

Hinweis vom 10. Juli 1996

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen

Studienplan

Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.

§ 1
Geltungsbereich

(1) Das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen besteht aus dem Studium von zwei Wahlfächern und dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften).

(2) Das Studium des Lehramts an Sonderschulen besteht aus dem Studium eines Wahlfachs, dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) und zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen.

(3) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Wahlfach Erdkunde mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium des Wahlfachs Erdkunde kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Empfohlen wird ein Studienbeginn zum Wintersemester.

§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Geowissenschaften und Geographie schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium des Wahlfachs Erdkunde unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile nach sechs Semestern abschließen und sich zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen bzw. nach sechs Semestern zur Wahlfachprüfung im Rahmen des Studiums für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen melden kann.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Wahlfachs keine besonderen Voraussetzungen.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium des Wahlfachs Erdkunde soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Hauptschulen und Realschulen bzw. Sonderschulen dieses Studienanteils erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Wahlfachs Erdkunde umfaßt 42 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich 6 SWS für das Schulpraktikum. Für den Fall, daß die Studentin oder der Student im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen eines der beiden Schulpraktika in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) ablegt, stehen für das Wahlfach, in dem das Schulpraktikum nicht abgelegt wird, 38 SWS zur Verfügung (der fachdidaktische Anteil erhöht sich damit von 12 auf 14 SWS).

(2) Das Studium gliedert sich in

1.

das Grundstudium mit einer Dauer von 3 Semestern und einem Umfang von
12 Semesterwochenstunden (SWS),

2.

das Hauptstudium mit einer Dauer vom 3 Semestern und einem Umfang von
24 Semesterwochenstunden (SWS),

3.

das Schulpraktikum mit einem Umfang von 6 Semesterwochenstunden (SWS).


(3) Das Grundstudium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich (Pflichtveranstaltungen)



A:

Physische Geographie





-

Einführung in die Physische Geographie

Ü/V

2 SWS


B:

Kulturgeographie





-

Einführung in die Kulturgeographie


2 SWS


C:

Angewandte Geographie und Umweltschutz





-

Einführung in das Kartenverständnis

Ü/V



D:

Regionale Geographie





-

Landeskunde von Hessen

Ü/V

2 SWS





2.

Fachdidaktischer Bereich (Pflichtveranstaltungen)




A:

Erkenntnisziele der Erdkunde





-

Unterrichtsmittel im Geographieunterricht

Ü

2 SWS


B:

Wissenschaftliche Konzeptionen der Geographie und ihre Bedeutung für den Geographieunterricht





-

Einführung in die Didaktik der Geographie

Ü

2 SWS


(4) Das Hauptstudium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich (Wahlpflichtveranstaltungen)



A:

Physische Geographie

4 SWS



-

(z.B. Klimageographie, Geomorphologie, Vegetationsgeographie u.a.m.)



B:

Kulturgeographie

4 SWS



-

(z.B. Agrar- und Siedlungsgeographie, Stadtgeographie, Bevölkerungsgeographie u.a.m.)



C:

Angewandte Geographie und Umweltschutz

4 SWS



-

[mit Geländepraktikum und kleinen Exkursionen (1-3tägig), Stadt- und Regionalplanung, Geoökologie, Karteninterpretation)



D:

Regionale Geographie

4 SWS



-

(einschließlich Industrie- und Entwicklungsländerproblematik)
[mit großer Exkursion, Regionale Geographie von Hessen, Deutschland, Europa, Großräume der Erde, Vorbereitung auf die große Exkursion]





2.

Fachdidaktischer Bereich (Wahlpflichtveranstaltungen)



A:

Erkenntnisziele der Erdkunde

4 SWS



-

(z.B. Lernzielorientierter Geographieunterricht, Analyse ausgewählter Unterrichtsmittel, Sachzeichnen im Geographieunterricht, Medien im Geographieunterricht, Arbeits- und Sozialformen im Geographieunterricht, Planspiele, Lernsicherung, Sachzeichnen)



B:

Wissenschaftliche Konzeptionen und ihre Bedeutung für den Erdkundeunterricht

4 SWS



-

Seminare: Geographie im Curriculum, Themenbeispiele, Entwicklung des geographischen Weltbildes





3.

Fachpraktischer Bereich (Pflichtveranstaltungen)



-

Unterrichtsplanung

2 SWS


-

Schulpraktikum (5 Wochen)

2 SWS


-

Nachbereitung des Schulpraktikums (oder Blockseminar)

2 SWS


(5) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student im Wahlfach am Schulpraktikum teil. Das Nähere hierzu regelt § 7 der Verordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7
Studiennachweise

(1) Während des Grundstudiums hat die Studentin oder der Student als Nachweise eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise: LN) zu erwerben:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich




a)

Einführung in das Studium der Geographie (bestehend aus)

6 SWS

1 LN



1. A

Einführung in die Physische Geographie





2. B

Einführung in die Kulturgeographie





3. B

Einführung in die Didaktik der Geographie




b)

1. C

Einführung in die Kartographie

4 SWS

1 LN



2. D

Landeskunde von Hessen




(2) Während des Hauptstudiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich




a)

Klimageographie und/oder Geomorphologie/Vegetationsgeographie

4 SWS

1 LN


b)

Agrar- und Siedlungsgeographie oder Stadtgeographie, Bevölkerungsgeograpie mit Geländepraktikum und kleinen Exkursionen

4 SWS

1 LN


c)

Regionale Geographie mit großer Exkursion

2 SWS

1 LN





2.

Fachdidaktischer Bereich




a)

Unterrichtsmittel und Lernzielorientierter Geographieunterricht

4 SWS

1 LN


(3) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen auf dem Ergebnis von Klausuren, Referaten, speziellen Übungsaufgaben oder Veranstaltungsmitschriften. Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

(4) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte des Fachbereichs Geowissenschaften und Geographie zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, zu Beginn des Hauptstudiums, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eine Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium, vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Wahlmöglichkeit erlischt spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.

Gießen, den 3. Juni 1997

Prof. Dr. Ulrich Scholz
Dekan des Fachbereichs
Geowissenschaften und Geographie

Anlage:

Studienplan Wahlfach Erdkunde

Grundstudium (Haupt- und Realschulen) 1. - 3. Semester

A:

Physische Geographie
Einführung in die Physische Geographie


P


Ü/V


2 SWS

B:

Kulturgeographie
Einführung in die Kulturgeographie


P


Ü/V


2 SWS

C:

Angewandte Geographie und Umweltschutz
Einführung in das Kartenverständnis


P


Ü/V


2 SWS

D:

Regionale Geographie
Landeskunde von Hessen


P


Ü/V


2 SWS





8 SWS

2.


Fachdidaktischer Bereich





A:

Erkenntnisziele der Erdkunde
Unterrichtsmittel im Geographieunterricht


P


Ü


2 SWS


B:

Wissenschaftliche Konzeptionen der Geographie und ihre Bedeutung für den Geographieunterricht Einführung in die Didaktik der Geographie

P

Ü

2 SWS



Hauptstudium (Haupt- und Realschulen) 4. - 6. Semester

1.


Fachwissenschaftlicher Bereich





A:

Physische Geographie
(z.B. Klimageographie, Geomorphologie, Vegetationsgeographie u.a.m.)

WP


4 SWS


B:

Kulturgeographie
(z.B. Agrar- und Siedlungsgeographie, Stadtgeographie, Bevölkerungsgeographie u.a.m.)

WP


4 SWS


C:

Angewandte Geographie und Umweltschutz
(mit Geländepraktikum und kleinen Exkursionen [1-3tägig], Stadt- und Regionalplanung, Geoökologie, Karteninterpretation)

WP


4 SWS


D:

Regionale Geographie
(einschließlich Industrie- und Entwicklungsländerproblematik) [mit großer Exkursion, Regionale Geographie von Hessen, Deutschland, Europa, Großräume der Erde, Vorbereitung auf die große Exkursion]

WP


4 SWS

2.


Fachdidaktischer Bereich





A:

Erkenntnisziele der Erdkunde
(z.B. Lernzielorientierter Geographieunterricht, Analyse ausgewählter Unterrichtsmittel, Sachzeichnen im Geographieunterricht, Medien im Geographieunterricht, Arbeits- und Sozialformen im Geographieunterricht, Planspiele, Lernsicherung, Sachzeichnen)

WP


4 SWS


B:

Wissenschaftliche Konzeptionen und ihre Bedeutung für den Erdkundeunterricht
Seminare: Geographie im Curriculum, Themenbeispiele, Entwicklung des geographischen Weltbildes

WP


4 SWS

3.


Fachpraktischer Bereich
Unterrichtsplanung
Schulpraktikum (5 Wochen)
Nachbereitung des Schulpraktikums (oder Blockseminar)


P

P
P



2 SWS
2 SWS
2 SWS






6 SWS



Hauptstudium



30 SWS



Grundstudium



12 SWS



insgesamt



42 SWS



Leistungsnachweise im Wahlfach Erdkunde (Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Sonderschulen)

Grundstudium

1 Leistungsnachweis

Einführung in das Studium der Geographie

6 SWS


1.

2.

3.

A

B

B

Einführung in die Physische Geographie
Einführung in die Kulturgeographie
Einführung in die Didaktik der Geographie


1 Leistungsnachweis

1.
2.

C
D

Einführung in die Kartographie
Landeskunde von Hessen

4 SWS

Hauptstudium

Fachwissenschaftlicher Bereich

1 Leistungsnachweis

Klimageographie und/oder Geomorphologie/Vegetationsgeographie

4 SWS

1 Leistungsnachweis

Agrar- und Siedlungsgeographie oder Stadtgeographie, Bevölkerungsgeographie mit Geländepraktikum und kleinen Exkursionen

4 SWS

1 Leistungsnachweis

Regionale Geographie mit großer Exkursion

2 SWS

Fachdidaktischer Bereich

1 Leistungsnachweis

Unterrichtsmittel und Lernzielorientierter Geographieunterricht

4 SWS

Erlaßgrundlage
FB 16
10.07.1996
§ 22 Abs. 5 HUG

Beschlüsse


FBR

HMWK

StAnz


StudO

10.07.1996


14.07.1997

S. 2063