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Strafbarkeit von Betrug in der EU

Die finanziellen Interessen der Europäischen Union werden von Gießen aus geschützt – EU fördert Forschungsprojekt an der JLU im Rahmen des Hercule-Programms mit rund 100.000 Euro

Nr. 121 • 11. Juni 2019

Wie werden die Rechtsvorgaben der Europäischen Union (EU) für die Strafbarkeit des Betruges in den Mitgliedsstaaten umgesetzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Forscherteam an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) unter der Leitung von Prof. Dr. Pierre Hauck, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht. Die Gruppe an der JLU wird die entsprechenden Rechtsgrundlagen des Unionsrechts untersuchen. Dafür konnte sie begehrte EU-Fördermittel einwerben.

Die EU fördert das Forschungsprojekt an der JLU im Rahmen ihres Betrugsbekämpfungsprogramms Hercule für zwei Jahre mit insgesamt rund 100.000 Euro. Die Hercule-Programme dienen dem Schutz der finanziellen Interessen der EU. Sie unterstützen Maßnahmen zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption zulasten des EU-Haushalts. Verwaltet werden sie vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung.

Die EU-Kommission verspricht sich von dieser Forschungsarbeit mehr Transparenz in der Rechtsanwendung der 28 Mitgliedstaaten. Denn jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, die unionsweit geltenden Rahmenbedingungen der Betrugsstrafbarkeit in seiner eigenen nationalen Rechtsordnung verbindlich umzusetzen.

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Forschung