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Abrechnungsverfahren Festnetztelefonie ab 04/2012

Abrechnungsverfahren für die Festnetztelefonie sowie Zulässigkeit von Privatgesprächen

Seit April 2012 ist die Fa. Vodafone der Provider für die Festnetztelefonie (Rahmenvertrag) der JLU Gießen. Der Rahmenvertrag beinhaltet eine Flatrate in das gesamte deutsche Festnetz und in sämtliche Mobilfunknetze. Neben den monatlichen Gebühren für die Flatrate  fallen nur noch Verbindungsgebühren für Auslandsgespräche und für die Anwahl von Sonderrufnummern (z.B. 0180x oder 0900x) an.

Daher entfällt das aufwändige Abrechnungsverfahren für die Verbindungsgebühren und für Privatgespräche.

Die Einführung der Flatrate ist mit einer geringfügigen Erhöhung der Grundgebühr um 0,25 €/Nebenstelle verbunden. Sollte sich künftig das Telefonieverhalten und damit die Volumina in der JLU Gießen deutlich ändern, muss ggf. die Grundgebühr erneut angepasst werden.

Das gesamte Verfahren wurde in Rundschreiben 25/2012 bekannt gemacht.

Außerdem ist eine Richtlinie in Vorbereitung, in der die dienstliche und private Nutzung  der Telekommunikations­einrichtungen der JLU Gießen festgelegt ist.