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Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote

War bei Ihnen z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung ein deutlicher Leistungsabfall zu verzeichnen, wodurch Sie die für Sie sonst üblichen Leistungen nicht erbringen konnten, so kann Ihnen unter Umständen eine bessere Durchschnittsnote angerechnet werden.


Als Nachweis benötigen Sie hier – neben einem fachärztlichen Attest – ein Schulgutachten, in dem Ihre Leistungen über einen längeren Zeitraum beschrieben sind und aus dem hervorgeht, dass Sie unter „normalen“ Umständen eine bessere Durchschnittsnote erreicht hätten. Es muss ganz konkret eine Prognose der Durchschnittsnote, die Sie hätten erreichen können, enthalten.