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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Vorgaben durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Das „Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes“ (StipG) hat zum Ziel, begabte und leistungsstarke Studierende an Hochschulen in Deutschland mit einem Stipendium in Höhe von 300€ monatlich zu fördern. Ergänzend zum Gesetz steht die Verordnung zur Durchführung des Stipendien Gesetzes (StipV).  

Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes (StipG)

Verordnung zur Durchführung des Stipendiengesetzes (StipV)

 

Vergaberegelung der JLU

Die von der JLU festgesetzten Verfahrensregelungen zur Vergabe des Deutschlandstipendiums orientieren sich an den oben genannten Vorgaben des BMBF (StipG und StipV). Ebenso setzt die Verfahrensregelung die Besetzung der Auswahlkommission, das Bewerbungsverfahren und die Verteilung der Stipendien fest.