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Was passiert im Falle eines Urlaubsemesters?

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums angepasst. Ausnahme hierbei ist ein Urlaubssemester in Verbindung mit einem Auslandssemester (siehe nächsten Punkt).