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Bevorzugte Zulassung

Bei der bevorzugten Zulassung geht es darum, diejenigen nicht zu benachteiligen, die wegen eines freiwilligen Dienstes oder wegen der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder der Betreuung einer/s pflegebedürftigen Angehörigen (§7 der Vergabeverordnung) den Studienplatz noch nicht antreten können.

Hier ein Beispiel, zur Erklärung:

  • Sie bewerben sich zum Wintersemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
  • Sie können das Studium jedoch nicht antreten, da Sie bereits einen Dienst begonnen haben.
  • Also nehmen Sie den Studienplatz nicht an.
  • Je nach Verfahren müssen Sie vielleicht einen sog. „Rückstellungsantrag“ stellen.
  • Nach Ihrem Dienst bewerben Sie sich wieder für diesen Studiengang und legen Ihrer Bewerbung eine Kopie des schon erhaltenen Zulassungsbescheides/Rückstellungsbescheides bei.
  • Sie werden dann vor allen anderen Bewerber/innen bevorzugt zugelassen. Einen Antrag auf bevorzugte Zulassung können Sie bei Ihrer Bewerbung auch stellen, wenn der Studiengang während Ihres Dienstes nicht zulassungsbeschränkt war.

Wenn Sie sich nicht bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach dem Dienstende bewerben, verfällt Ihr Anspruch.

 

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Studienbewerber