Toeten von Versuchstieren


ARBEITSGEMEINSCHAFT DER 
TIERSCHUTZBEAUFTRAGTEN IN 
BADEN-WUERTTEMBERG - ATBW


Toeten von Versuchstieren

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Die Empfehlungen der ATBW sind zu erhalten ueber das ZMBH der Universitaet Heidelberg, Im 
Neuenheimer Feld 282, D-69120 Heidelberg
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Die Toetung von Versuchstieren erfordert im Sinne des Tierschutzes groesstmoegliche Sorgfalt 
und hoechstes Verantwortungsbewusstsein seitens der Durchfuehrenden. Wichtigste 
Voraussetzung ist, dass diese ueber die notwendigen Kenntnisse und Faehigkeiten verfuegen (õ4 
TschG), die man nur durch persoenliche Praxis an der Seite von erfahrenen Fachleuten erwerben 
kann. Den Durchfuehrenden muss der Grund fuer die Toetung des Tieres bekannt sein.
Nicht zuletzt, um bei der Entscheidung fuer eine bestimmte Toetungsart beruecksichtigen zu 
koennen, dass diese auch bei fachgerechter Ausfuehrung spezifische Veraenderungen, z.B. von 
Hormonkonzentrationen und makroskopischer wie auch histologischer Organbefunde zur Folge 
haben und damit Versuchsergebnisse beeinflussen kann.

Die Toetung selbst muss so erfolgen, dass das Tier dabei moeglichst keine Angst und Schmerzen 
empfindet. Dies setzt voraus, dass das Toetungsverfahren einen schnellen Eintritt der 
Bewusstlosigkeit und des Todes gewaehrleistet. Toeten soll einzeln oder in kleinen Gruppen und 
moeglichst nicht im Tierraum erfolgen, da andere Tiere durch Lautaeusserungen, Blutgerueche 
oder durch spezifisch wirkende Duftstoffe stark beunruhigt werden koennen.

Vor der weiteren Verwendung eines Tieres, z.B. fuer eine Organpraeparation, muss in jedem Fall 
der sichere Eintritt des Todes abgewartet werden. Als Beurteilungskriterien gelten dabei:

          *es sind keine Atembewegungen mehr zu erkennen
          *der Herzschlag ist nicht mehr fuehlbar
          *die Muskelspannung ist verschwunden

Insbesondere bei der Toetung groesserer Zahlen kleiner Labornager koennen die genannten 
Kriterien mitunter nur unter Schwierigkeiten ueberprueft werden. Hier sollte, sofern keine andere 
Kontrollmoeglichkeit zur Verfuegung steht, der Eintritt der Totenstarre abgewartet werden.

In der Folge sind fuer die wichtigsten Versuchstierarten (beschraenkt auf Wirbeltiere), diejenigen 
Methoden aufgefuehrt, die nach heutigem Kenntnisstand - sachkundige Ausfuehrung vor-
ausgesetzt - eine tierschutzgerechte Toetung ermoeglichen. Die Reihenfolge ihrer Nennung 
entspricht lediglich ihrer systematischen Zugehoerigkeit, d.h. zu 1. mechanischen, 2. chemischen 
oder 3. physikalischen Verfahren und stellt keine Gewichtung dar.


1. Maus1

- Luxation der Halswirbelsaeule durch schnelles, kraeftiges Strecken des Tieres

- Dekapitation mit Guillotine (siehe auch bei Ratte)

- Inhalation von CO2

- i.p. Injektion von Barbituraten2.

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz 
erfordert eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 1.25 kW


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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen 
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren - 
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet

2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
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2. Ratte1

- Ruckartige Dislokation der Halswirbelsaeule; erfordert spezielle Erfahrung und ist nur bei 
Tieren bis 250 g KGW zu empfehlen (vorherige Sedierung der Tiere empfehlenswert)

- Dekapitation mittels Guillotine. Zur leichteren Durchfuehrung koennen die Tiere in eine leichte 
Narkose (z.B. mit CO2) ver setzt werden; nicht narkotisierte Tiere sollten nur von besonders 
geuebten Personen dekapitiert werden.

- Bei Tieren > 250 g: Bolzenschuss (federgetrieben, ohne Patrone), auf korrekte Positionierung 
ist zu achten. Unmittelbar anschliessend Toetung durch Thoraxeroeffnung und Entbluten

- Inhalation von CO2

- i.p. Injektion von Barbituraten2

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz 
erfordert bei Tieren bis zu 700 g KGW eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 6 kW 
(vorherige Sedierung der Tiere erforderlich)

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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen 
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren - 
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet

2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
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3. Hamster1

- Luxation der Halswirbelsaeule durch schnelles und kraeftiges Strecken des Tieres (nur bei 
Zwerghamstern anwendbar, groessere Hamster werden dekapitiert)

- Dekapitation mit der Guillotine

- Inhalation von CO2

- i.p. Injektion von Barbituraten

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz, 
erfordert eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 1.25 kW

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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen 
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren - 
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet

2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
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4. Meerschweinchen1

- Dekapitation mit der Guillotine

- Inhalation von CO2

- i.p. Injektion von Barbituraten2

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz 
erfordert eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 6 kW (vorherige Sedierung der Tiere 
erforderlich)

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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen 
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren - 
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet

2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
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5. Kaninchen1

- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten

- Genickschlag: Kurzer, kraeftiger Schlag mit einem Stock hinter die Ohren auf der Genickseite 
des Halses. Nach der Betaeubung sind die Tiere durch Eroeffnung der grossen Halsgefaesse sofort 
zu entbluten. Das Verfahren ist nur geuebten Personen zu gestatten bzw. muss zunaechst an 
toten Tieren ausreichend geuebt werden

-Wenn moeglich i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2.

- i.v. Injektion von T 613 (vorherige Sedierung empfehlenswert)

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz 
erfordert bei Kaninchen bis zu 5 kg KGW eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 10 kW 
(vorherige Sedierung der Tiere erforderlich)



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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen 
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren - 
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet

2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
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6. Katze4

- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten (ggf. 
vorherige Sedierung empfehlenswert)

- Wenn moeglich i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2. Bei sehr jungen 
oder im Koma liegenden Tieren kann eine intrathorakale bzw. intrakardiale Injektion 
vorgenommen werden.

- i.v. Injektion von T 613 (ggf. vorherige Sedierung empfehlenswert)

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen

4 Narkotisierte Feten werden dekapitiert, nicht narkotisierte Feten werden in Fluessigstickstoff 
getoetet
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7. Hund4

- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten (nur 
in Ausnahmefaellen und bei ruhigen Tieren)

- i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2; vor einer i.p. Injektion sollten die 
Tiere sediert werden.

- i.v. Injektion von T 613(vorherige Sedierung empfehlenswert)

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen

4 Narkotisierte Feten werden dekapitiert, nicht narkotisierte Feten werden in Fluessigstickstoff 
getoetet
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8. Frettchen, Nerz4

- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten (ggf. 
vorherige Sedierung empfehlenswert)

- Wenn moeglich i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2

- i.v. Injektion von T 613 (ggf. vorherige Sedierung empfehlenswert)

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen

4 Narkotisierte Feten werden dekapitiert, nicht narkotisierte Feten werden in Fluessigstickstoff 
getoetet
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9. Schwein, Schaf, Ziege5

- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten

- i.v. Injektion von Barbituraten2

- i.v. Injektion von T 613(vorherige Sedierung empfehlenswert)

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen

5 Feten werden nach den fuer erwachsene Tiere geeigneten Methoden getoetet
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10. Tupaias u. hoehere Primaten5

- i.v. Injektion von Barbituraten2 (vorherige Sedierung empfehlenswert)

- i.v. Injektion von T 613 (vorherige Sedierung empfehlenswert)

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen

5 Feten werden nach den fuer erwachsene Tiere geeigneten Methoden getoetet

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11. Voegel/Gefluegel6

- Genickbruch (kleine Voegel bis Taubengroesse)

- Dekapitation mit einem scharfen Beil oder Hackmesser

- Inhalation von CO27

- Wenn moeglich i.v., ggf. auch intraabdominale Applikation von Barbituraten2

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz, 
erfordert je nach Tierart und Groesse eine bestimmte Mindestleistung des Spezialgeraetes

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

6 Noch im Ei befindliche Embryonen werden durch 4stuendige Lagerung bei 4 C getoetet; 
direkte Toetung von Embryonen kann durch Dekapitation oder intraabdominale Injektion von 
Barbituraten2 erfolgen

7 Fuer Enten und andere Tauchvoegel sind Inhalationsverfahren ungeeignet!
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12. Froesche und Molche

Sofern das Experiment es zulaesst, ist vor der Toetung z.B. durch Injektion oder durch zentrierte 
Gehirnbestrahlung eine Tauchbadnarkose mit Aethyl-m-Aminobenzoat (MS-222, Sandoz) 
empfehlenswert. Bei entsprechender Dosierung und ausreichender Verweildauer kann auch das 
Tauchbad allein zur Toetung verwendet werden. Vertreter landlebender Arten duerfen nur in 
einer flachen Schale mit niedrigem Fluessigkeitsstand behandelt werden, da sonst 
Erstickungsgefahr besteht. Kaulquappen werden in einer Schale mit MS-222 zunaechst 
narkotisiert und anschliessend in einer Schale mit Chloroformwasser abgetoetet

- i.p. Injektion von Barbituraten2

- i.p. Injektion von T 613

- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz, 
erfordert je nach Tierart und Groesse eine bestimmte Mindestleistung des Spezialgeraetes

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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18 
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke

3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
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13. Schildkroeten8

- i.p. Injektion von Pentobarbital (Einstich im Kniefaltenbereich). Vorherige Abkuehlung auf 4  
C reduziert die Belastung der Tiere und erleichtert die Injektion

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8 Frisch geschluepfte Junge koennen wie erwachsene Tiere getoetet werden
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14. Schlangen8

- Intraabdominale Applikation von Pentobarbital (Einstich paramedian am UEbergang vom 
mittleren zum letzten Koerperdrittel). Vorherige Abkuehlung auf 4  C reduziert die Belastung 
der Tiere und erleichtert die Injektion

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8 Frisch geschluepfte Junge koennen wie erwachsene Tiere getoetet werden
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15. Fische9

- Fische mit einem Koerpergewicht bis zu ca. 200 g: Rasche Dekapitation mit einem scharfen 
Messer.

- Schwerere Tiere: Schlag auf die Schaedeldecke. Der Schlag soll kurz und kraeftig mit einem 
geeigneten Gegenstand durchgefuehrt werden. Unmittelbar anschliessend muessen die Tiere 
entblutet oder dekapitiert werden

- Einleiten von CO2-Gas in das Wasser. Besonders geeignet auch fuer Tiere, die zum Verzehr 
bestimmt sind: keine Rueckstandsprobleme und keine Verminderung der 
Schlachtkoerperqualitaet!

- Tauchbadverfahren mittels Aethyl-m-Aminobenzoat10 (MS 222 Sandoz). Aufloesen des 
Praeparates in einer Loesung von 150 mg pro Liter Wasser. Durch den geringen pH-Wert 
werden die Schleimhaeute gereizt. Das kann man verhindern, indem man zusaetzlich 300 mg 
Natriumcarbonat pro Liter aufloest (die Loesung ist nicht haltbar). Die Tiere muessen so lange in 
der Loesung bleiben, bis der Atemstillstand eingetreten ist, was daran zu erkennen ist, dass sich 
die Kiemendeckel nicht mehr bewegen. Anschliessend duerfen die Tiere auf keinen Fall in 
steht, dass sie wieder zu Bewusstsein kommen.

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9 Embryonen koennen grundsaetzlich wie erwachsene Tiere getoetet werden. Bei viviparen 
Fischen erfolgt die Toetung des Mutter tieres vorzugsweise mit MS 222, unmittelbar 
anschliessend ist das Muttertier zu eroeffnen und in die Loesung zurueckzulegen, damit die noch 
nicht geschluepften Jungtiere ebenfalls erreicht werden koennen.

10 Bei Verwendung von Aethyl-para-Aminobenzoat muss die Loesung wegen schlechter 
Loeslichkeit wenigstens 15 Minuten vor Gebrauch angesetzt und gruendlichst geruehrt werden, 
da sonst u. U. mit erheblicher Verzoegerung des Wirkungseintrittes gerechnet werden muss
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Abzulehnende Toetungsmethoden:

Die nachstehend beschriebenen Methoden erfuellen die Anforderungen einer fachgerechten 
Toetung nicht und sind daher abzulehnen:

- Orale oder rektale Verabreichung von Narkosemitteln, da sich die Dosierung schwierig 
gestaltet, die Wirkung zu langsam eintritt und es zusaetzlich zu erheblichen 
Schleimhautreizungen kommen kann.

- Elektrische Toetung, da bei unsachgemaesser Anwendung die Gefahr von Kraempfen und 
Schmerzen besteht. Ausnahme: die fachgererechte elektrische Toetung von Fischen.

- Intravenoese oder intrakardiale Luftapplikation, da das Eintreten des Todes nicht immer mit 
der erforderlichen Sicherheit eintritt.

- Injektion von Magnesiumsulfat, da die noetige letale Dosis nicht in genuegend kurzer Zeit 
verabreicht werden kann.

- Saemtliche Toetungsmethoden, die auf dem Prinzip der Erstickung beruhen, wie z.B. Ertraenken, 
Inhalation von Stickstoff oder Helium, Verabreichung von Curare oder curariformen Stoffen, 
von Strychnin oder Blausaeure, intrapulmonale Applikation von T 61 sowie Gasinhalation bei 
Voegeln. Diese Methoden koennen zu extremen Angstzustaenden und auch Kraempfen fuehren, da 
der Tod durch Ersticken und damit erst nach einiger Zeit eintritt. Da die meisten dieser 
Methoden keine betaeubende Wirkung auf das Gehirn ausueben, geschieht die allmaehliche 
Erstickung bei vollem Bewusstsein!