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An die
Tierschutzbeauftragten der JLU Gießen

mit der Bitte um Weitergabe an alle an Tierversuchen beteiligten WissenschaftlerInnen in Ihrem Zuständigkeitsbereich

 

Sachkundebescheinigung

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

Genehmigungsbehörden verlangen bei Anzeigen oder Genehmigungsanträgen zur Durchführung von Tierversuchen in zunehmenden Maße von allen Beteiligten einen Sachkundenachweis bezgl. versuchstierkundlicher und tierexperimenteller Erfahrungen. Dies betrifft insbesondere jüngere, wissenschaftliche Kräfte, die am Beginn ihrer Karriere stehen und irgendwann einmal möglicherweise auch Tierversuche als Versuchsleiter in eigener Verantwortung durchführen wollen.

Aus gegebenem Anlaß – Bitte um Ausstellung einer Sachkundebescheinigung eines Kollegen, der zur Zeit in Frankreich arbeiten möchte – möchte ich Sie bitten,

- "XY hat im Rahmen des Versuches ".....", amtliches Aktenzeichen yz, vom...bis........... an nachfolgenden Tierarten nachfolgende Tätigkeiten/ Eingriffe eigenverantwortlich / unter Anleitung durchgeführt."

- alle an einem Tierversuch beteiligten insbesondere NachwuchswissenschaftlerInnen bereits im Vorfeld bei den Beratungsgesprächen über den Genehmigungsantrag für den Versuch bzw. bei der Anzeige des Versuches auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Ausstellung einer solchen Sachkundebescheinigung hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Stefan Hormuth