Ausleihen
Diese Personengruppen können Medien ausleihen:
- Studierende der Justus-Liebig-Universität (JLU) verwenden zur Ausleihe ihre Chipkarte, die sie bei der Immatrikulation erhalten haben
- Beschäftigte der Justus-Liebig-Universität (JLU) benötigen einen Personenbezogenen Professurausweis (PPA) oder einen Leseausweis
- Interessierte, die in Hessen/Rheinhessen einen Wohnsitz haben und älter als 16 Jahre sind, können einen Leseausweis erhalten.
Leihorte
In folgenden Bibliotheken können Sie Bücher und andere Medien in der Regel ausleihen:
- Universitätsbibliothek
- Zweigbibliothek im Chemikum
- Zeughausbibliothek
- Zweigbibliothek im Philosophikum II
- Zweigbibliothek Recht und Wirtschaft
In anderen Bibliotheken (sog. Fachbibliotheken) sind die Ausleihmodalitäten individuell geregelt. Genauere Informationen hierzu finden Sie im "Bibliotheksverzeichnis".
Frei zugängliche Medien
In den oben genannten Bibliotheken ist der überwiegende Teil des Bestandes frei zugänglich aufgestellt und kann sofort ausgeliehen werden.
Hiervon ausgenommen sind die sogenannten Präsenzbestände. Diese speziell gekennzeichneten Medien sind nur im Rahmen der Kurzausleihe ausleihbar.
Nicht ausgeliehen werden können
- Zeitschriften und Zeitungen aus den Freihandbereichen
- Bände mit der Kennzeichnung „Nicht ausleihbar“
Magazinbestände
In der UB sind einige ausleihbare Bestände im Magazin aufgestellt und müssen von dort bestellt werden. Siehe: Bestellen, Vormerken, Abholen
Bereits entliehene Bände können Sie vormerken.
