Leihfrist
Die Leihfrist für entleihbare Medien und Bücher aus der Fernleihe beträgt in der Regel 28 Tage.
Achtung: Haben Sie die Leihfrist auch nur um einen Tag überschritten, werden Mahngebühren fällig.
Eine Übersicht über von Ihnen Entliehenes und dessen Leihfrist erhalten Sie über Ihr Ausleihkonto oder auf Anfrage an den Ausleihtheken.
Wenn Sie in Ihrem Nutzerkonto Ihre aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben, senden wir Ihnen drei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Benachrichtigung per E-Mail. Diese informiert Sie über Ihre fälligen Medien. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
- Rückgabe der entliehenen Medien
- Verlängerung der Leihfrist
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie keine Erinnerungsmail bekommen haben (z.B. aus technischen Gründen, weil Ihre Adresse nicht mehr stimmt, Ihr Postfach voll ist o.ä.) müssen Sie, um Mahngebühren zu vermeiden, Ihre Entleihungen rechtzeitig zurückgeben oder verlängern.
Frei zugängliche Medien
In der Universitätsbibliothek und allen Zweigbibliotheken ist der überwiegende Teil des Bestandes frei zugänglich aufgestellt und kann sofort an der Ausleihtheke entliehen werden.
Von der oben genannten Leihfrist ausgenommen sind die sogenannten Präsenzbestände.
Nicht ausgeliehen werden können
- Zeitschriften und Zeitungen aus den Freihandbereichen
- Bände mit der Kennzeichnung „Nicht ausleihbar“
