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Ausweisverlust

 

Der Verlust der Chipkarte, des Leseausweises oder Personenbezogenen Professurausweises (PPA) ist der Ausleihe sofort anzuzeigen.
Für Schäden, die durch Mißbrauch des verlorenen Ausweises oder durch Unterlassung der unverzüglichen Verlustanzeige entstehen, ist die/der eingetragene Benutzer/in haftbar.

Bei Ersatz des Leseausweises wird eine Gebühr fällig.

 

Stichwörter: verloren, Verlust des Ausweises, Leseausweis