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Übergangslösung zum Urheberrecht

Digitale Semesterapparate dürfen bis zum 30. September 2017 weitergenutzt werden

Eine erfreuliche Nachricht kurz vor Weihnachten: Die Übergangslösung zum Urheberrecht, die sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet hatte, ist heute offiziell durch die die drei beteiligten Einrichtungen Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort bekanntgegeben worden. Danach dürfen digitale Semesterapparate bis zum 30. September 2017 weitergenutzt werden.

Eine Löschung von Dateien zum 31. Dezember 2016 ist damit nicht erforderlich. Teile aus Werken, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften können weiterhin unter Beachtung der bestehenden Regelungen für Forschung und Lehre befristet bis zum 30. September 2017 zur Verfügung gestellt werden.

Die gemeinsame Mitteilung von HRK, KMK und VG Wort vom 23.12.2016 im Wortlaut lesen Sie hier.

 

 

 

Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041