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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen die Hessische Lehrkräfteakademie

JLU bittet zuständige Behörde um Einordnung – Fürsorgepflicht für Lehramtsstudierende

6. Dezember 2019

In einer Online-Veröffentlichung sind in den vergangenen Tagen schwere Vorwürfe gegen die Prüfungsstelle Gießen der Hessischen Lehrkräfteakademie erhoben worden. Diese Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit offenbar diskriminierenden Vorfällen bei Prüfungen, die der AStA der JLU bereits Anfang des Jahres öffentlich gemacht hatte.

Das Präsidium hat sich im Februar unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe in einer Rundmail an alle Studierenden gewandt und sie gebeten, solche Fälle zu melden. In dem Schreiben hieß es unter anderem: „Selbstverständlich setzen wir bei all unseren Lehrenden ein hinreichendes Maß an interkultureller Sensibilität voraus und halten Situationen, in denen Studentinnen gezwungen werden, in der Öffentlichkeit ihr Kopftuch abzunehmen, für nicht hinnehmbar.“

Die JLU ist den Vorwürfen im Anschluss umgehend nachgegangen. Wie sich dabei herausstellte, sind Prüfungen, die im Verantwortungsbereich der JLU liegen, von den beschriebenen Vorkommnissen offenbar nicht betroffen. Die uns vorliegenden Berichte und Vorwürfe beziehen sich ausschließlich auf Vorgänge, die von der Hessischen Lehrkräfteakademie verantwortet werden.

Der Präsident der JLU hat die Lehrkräfteakademie Ende Februar schriftlich um eine Einordnung gebeten und darin unter anderem auf folgendes hingewiesen: „[…] Gleichwohl nehmen wir diese von einem Mitglied der JLU erhobenen Vorwürfe sehr ernst; gegenüber der Studierenden nehmen wir mit diesem Schreiben auch unsere Fürsorgepflicht wahr. Ich darf Sie daher bitten, diesen Vorgang aus Ihrer Sicht einzuordnen, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche Kontrollen die Lehramtsstudierenden als Mitglieder der JLU in ihren Examensprüfungen zu erwarten haben und ob und wie religiös-kulturelle Besonderheiten dabei Berücksichtigung finden. […]“

Um die Zuständigkeiten und damit die Einflussmöglichkeiten der JLU einordnen zu können, weisen wir auf folgendes hin: Die Hessische Lehrkräfteakademie ist eine eigenständige Behörde, die der Aufsicht des Hessischen Kultusministeriums untersteht. Die Prüfungsstelle Gießen ist für alle Lehramtsstudierenden der JLU zuständig, die hier ihre Erste Staatsprüfung ablegen möchten. Dabei handelt es sich nicht um eine universitäre Prüfung; die JLU hat auf staatliche Prüfungen ebenso wenig Einfluss wie auf die Bediensteten der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Gleichwohl nimmt die JLU die Verantwortung für ihre Studierenden, die bei der Abwicklung des Ersten Staatsexamens der Prüfungsstelle Gießen unterstehen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten wahr. Vor dem Hintergrund, dass jede Form der Diskriminierung den Zielen und dem Selbstverständnis der JLU widerspricht, weist sie gegenüber den zuständigen Stellen auf mögliche Missstände hin und dringt darauf, diese abzustellen. Dies gilt auch für die kürzlich erhobenen neuen Vorwürfe, zu denen die JLU die Hessische Lehrkräfteakademie erneut um eine Einordnung bittet.

 

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