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Prof. Bernhard Kretschmer als Sonderermittler beauftragt

Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft bestellt Gießener Strafrechtsexperten zur Aufarbeitung des Falles Amri

Der Gießener

Prof. Bernhard Kretschmer - Foto: Rolf Wegst / JLU-Pressestelle
Strafrechtsexperte Prof. Dr. Bernhard Kretschmer ist von der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft als neutraler Sonderermittler mit der politischen Aufarbeitung des Berliner Attentats vom Breitscheidplatz beauftragt worden. Dies gab die Ministerpräsidentin am 25. Januar 2017 im Rahmen einer Regierungserklärung in Düsseldorf bekannt.

Prof. Kretschmer solle zur Aufarbeitung des Falles Amri Zugang zu allen Dokumenten und Akten erhalten,  kündigte sie im Düsseldorfer Landtag an. Die Vorgänge um den Berliner Anschlag müssten umfassend aufgeklärt werden. Das sei die Politik den Opfern und deren Angehörigen schuldig.

Prof. Kretschmer ist Inhaber der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Zuvor hatte er als Professor an der Ruhr-Universität Bochum geforscht und gelehrt. Er sagte: "Ich freue mich sehr, dass ich meine Erfahrungen und meine Expertise als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der JLU auch im Fall Amri einbringen kann. Zunächst wird nun die systematische Aufarbeitung des Falles neben meinen Aufgaben in Forschung und Lehre  eine hohe Priorität für mich haben.“

„Prof. Kretschmer ist für die Erstellung dieses Gutachtens in besonderer Weise geeignet“, hieß es in der NRW-Staatskanzlei, da die zu begutachtenden Fragestellungen in seine Forschungs- und Tätigkeitsschwerpunkte fallen: Er kommentiert in einem der deutschen Standardwerke zum Europäischen Verfassungsvertrags (Vedder/Heintschel von Heinegg, Wolf (Herausgeber)) die besonders bedeutenden Art. III 257 – 277, die sich unter anderem mit der Sicherheitspolitik, der gemeinsamen Asylpolitik, dem Grenzschutzsystem und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich von Polizei- und Staatsanwaltschaften befassen. Daneben ist er Mitautor eines der bekanntesten deutschen Standardkommentare zum Strafgesetzbuch (nomosKommentar zum StGB) und hat vielfach im Bereich des materiellen deutschen Strafrechts und dem Nebenstrafrecht publiziert. Weiter forscht und veröffentlicht er auch im Bereich des Völkerstrafrechts. Prof. Kretschmer befasst sich auch fortlaufend in seiner Forschungsarbeit mit der Frage der Auswirkung der Globalisierung auf das Strafrecht. Schon seine Habilitation behandelte das Thema „Globalisierung und Strafrecht, Grundlagen der transnationalen Strafbegründung“.

Das Fazit der NRW-Staatskanzlei: „Er ist daher einer der ganz wenigen ausgewiesenen Strafrechtsexperten, die auch zugleich über eine entsprechende Expertise im öffentlichen Recht und hier vor allem im europäischen Ausländerrecht und Völkerstrafrecht verfügen.“