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Kartelle: Geschädigte Verbraucher, bemühte Unternehmen

Studie der Universität Gießen zeigt, dass Unternehmen ihre Maßnahmen zur Kartellrechts-Compliance noch wirkungsvoller gestalten könnten

Nr. 151 • 4. August 2014

Illegale Preisabsprachen schädigen die Abnehmer und setzen die beteiligten Unternehmen dem Risiko hoher Bußgelder und Schadensersatzzahlungen aus. Forscher der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) zeigen in einer aktuellen Studie, dass die Unternehmen die Ursachen solcher Kartelle vor allem in der Rechtsunkenntnis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen. Weitere Kartellierungsrisiken im Marktumfeld der Unternehmen bleiben häufig unbeachtet. Die an der JLU tätigen Volkswirte Prof. Dr. Georg Götz, Dr. Johannes Paha und Daniel Herold, M.Sc., befragten für ihre Studie rund 90 große Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowohl zur Ausgestaltung als auch zur Wirksamkeit der von ihnen durchgeführten Compliance-Maßnahmen.

Nahezu wöchentlich berichten die Medien über die Entdeckung illegaler Preisabsprachen zu Lasten der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die derart überteuerten Produkte lassen sich in Küche (z.B. Wurst, Pilzkonserven, Kaffee, Bier, Kartoffeln), Wohnzimmer (z.B. Fernseher, Kerzen), Bad (z.B. Waschmittel, Wasserhähne, Duschkabinen) und Schlafzimmer (z.B. Matratzen) der meisten Haushalte finden. Aber auch die Unternehmen profitieren nicht notwendigerweise von solchen Absprachen. Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro (Wurst), 380 Millionen Euro (Zement) und 160 Millionen Euro (Kaffee) können auch für die kartellrechtswidrig handelnden Unternehmen eine enorme Belastung darstellen und bis zur Zahlungsunfähigkeit führen.

Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren verstärkt auftretenden Klagen auf Schadensersatz in einer ähnlichen Größenordnung wie die Höhe der Bußgelder. Auch die Verfahrenskosten können leicht mehrere Millionen Euro betragen. Schwer zu beziffern aber nicht minder bedeutend sind die Kosten, die sich aus der Störung des Betriebsablaufs und dem Umstand ergeben, dass während des Rechtsstreits auch die Unternehmensleitung nur eingeschränkt ihren Leitungsaufgaben nachkommen kann, weil sie mit dem Verfahren befasst ist.

Aufgrund dieser Kosten investieren gerade große Unternehmen und ehemalige Kartellsünder vor allem seit dem Jahr 2005 Jahren verstärkt in sogenannte kartellrechtliche Compliance-Maßnahmen, die solche Preisabsprachen verhindern sollen. Diese Maßnahmen stehen im Fokus der Gießener Studie. Als Risikofaktor für Verstöße gegen das Kartellverbot sehen mehr als 80 Prozent der befragten Unternehmen die mangelhafte Kenntnis zumindest einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Kartellrecht und der bei Verstößen drohenden Konsequenzen (z.B. Bußgelder,  Schadensersatzzahlungen) an. Änderungen im ökonomischen Umfeld wie eine einbrechende Nachfrage oder verstärkte Importkonkurrenz werden nur von weniger als 40 Prozent der Befragten zu den Risikofaktoren gezählt. „Diese Einschätzung ist überraschend“, so der Leiter der Studie, Dr. Johannes Paha.  „Gerade Änderungen im Wettbewerbsumfeld der Unternehmen und damit verbundene Gewinneinbrüche, konnten in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Kartellabsprachen beobachtet werden.“

Entsprechend ihrer Risikoeinschätzung führen mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen Schulungsmaßnahmen durch, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Grundlagen des Kartellrechts aufzuklären. Mehr als 80 Prozent geben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Regeln zum korrekten Verhalten im Umgang mit Wettbewerbern vor. Über 70 Prozent der befragten Unternehmen gaben zwar an, aktiv nach kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen im Unternehmen zu fahnden. Bei genauerer Betrachtung findet diese aktive Suche jedoch oft rein anlassbezogen oder als Nebenprodukt sonstiger Prüfungen statt.

Die Studie der Gießener Forscher zeigt, dass vor allem große Unternehmen und solche mit Kartellerfahrung bereits heute umfangreiche Maßnahmen durchführen, um zukünftige Preisabsprachen zu verhindern. Es zeigt sich jedoch auch, dass gerade bei Maßnahmen zur Risikofrüherkennung – also bei der aktiven Suche nach Risiken im Marktumfeld der Unternehmen – weitere Möglichkeiten bestehen, die aktuellen Compliance-Anstrengungen noch schlagkräftiger zu gestalten.

Die Studie ist auf der Webseite der Professur für Industrieökonomie, Wettbewerbspolitik und Regulierung (VWL I) der Justus-Liebig-Universität Gießen abrufbar.

  • Weitere Informationen

http://goo.gl/mbUAgI (Studie)

  • Kontakt


Professur für VWL – Industrieökonomie, Wettbewerbspolitik und Regulierung

 

Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041

Schlagwörter
Forschung