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Keine Zweifel an Wissenschaftlichkeit der Studie zur Bürgerbeteiligung in Gießen

Ombudsperson empfiehlt Glättung und Streichung einzelner Passagen – Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis abgeschlossen

Nr. 208 • 10. November 2017

Die Ombudsperson der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat bestätigt, dass der am Institut für Politikwissenschaft entstandene „Evaluationsbericht zur Bürgerbeteiligungssatzung in der Stadt Gießen“ wissenschaftlich nicht zu beanstanden ist. Das Präsidium hatte die Ombudsperson gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hinzugezogen, nachdem öffentliche Kritik laut geworden und die Wissenschaftlichkeit der Evaluation angezweifelt worden war. Um das eigentliche Thema der Studie mehr in den Vordergrund zu rücken, hat der Ombudsmann den beteiligten Wissenschaftlern aber empfohlen, einzelne strittige Passagen zu glätten beziehungsweise zu streichen.

Der Autor ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat die überarbeitete Fassung mittlerweile der Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Gießen, die die Studie in Auftrag gegeben hatte, zur Verfügung gestellt. Für die JLU ist das Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis damit abgeschlossen.

 

Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041