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Hessische Universitäten begrüßen Ankündigung einer einvernehmlichen Lösung beim Urheberrecht

KHU hofft zudem auf angemessene Flexibilität bei der Neuordnung der Studiengangs-Akkreditierung


14. Dezember 2016
Die Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) begrüßt das gemeinsame Vorhaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der VG Wort, eine einvernehmliche Lösung zur Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu finden. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und lässt hoffen, dass der im September geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz gründlich und auf eine für die Hochschulen praktikable Lösung hin überarbeitet wird“, betonte KHU-Sprecher Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen. Er begrüßte insbesondere die deutliche Willensbekundung der Beteiligten, eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten zu wollen.

Laut Vertrag sollten Texte, die digitalisiert werden – etwa für digitale Semesterapparate –, künftig einzeln abgerechnet werden. Damit wollte die VG Wort die Rechte der jeweiligen Urheber stärken. Die KHU hatte sich entschieden, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. „Die von der VG Wort geforderte seitengenaue Abrechnung der Ansprüche ist in der Lehre nicht praktikabel und bedeutet für die Universitäten einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Sie setzt außerdem den für gute Bildung falschen Anreiz, weniger Literatur zu nutzen“, begründete sie diese Entscheidung.

Zur geplanten Neuorganisation des Akkreditierungswesens schließt sich die KHU mit Blick auf die Bedeutung einer einheitlichen Regelung in ihrer Einschätzung der Hochschulrektorenkonferenz an und begrüßt grundsätzlich die Einigung der Kultusministerkonferenz (KMK) auf einen Staatsvertrag über das Akkreditierungssystem. Ähnlich wie HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler bemängelte KHU-Sprecher Mukherjee aber, dass es nicht gelungen sei, alle Länder in den Staatsvertrag einzubinden. Auch die KHU hofft auf eine ländergemeinsame Rahmenverordnung zur Umsetzung des Staatsvertrags, die den Hochschulen angemessene Freiheitsgrade zubillige. Aus Sicht des KHU-Sprechers soll es darin „vorrangig um den fachlichen Austausch zu den Inhalten und Strukturen von Studiengängen gehen“.

Dass die Attraktivität der Lehre an den hessischen Universitäten ungebrochen ist, zeigt auch die seit Jahren sehr hohe Zahl an Studierenden. Im laufenden Wintersemester sind an den fünf hessischen Universitäten genau 152.932 Studierende eingeschrieben. „Wir nehmen damit unsere Verantwortung für die junge Generation wahr und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Hessens“, betont Mukherjee. „Da wir auch langfristig von sehr hohen Studierendenzahlen ausgehen, brauchen wir zeitnah Zusagen zur verlässlichen und angemessenen Finanzierung der Leistungsdimensionen Lehre und Forschung über das Jahr 2020 hinaus.“

 

  • Weitere Informationen

www.khu-hessen.de



In der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) haben sich die fünf Universitäten des Landes Hessen zusammengeschlossen. Die Präsidien der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Kassel und der Philipps-Universität Marburg tagen fünf Mal pro Jahr. Die in der KHU organisierten Universitäten nehmen gemeinsam Stellung zu aktuellen Entwicklungen der Hochschulpolitik insbesondere des Landes Hessen, aber auch zu bildungs- und forschungspolitischen Herausforderungen auf nationaler und europäischer Ebene. Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der fünf hessischen Universitäten zu sichern und auszubauen.

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