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Tod durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken - aus medizinischer, ethischer u. rechtlicher Sicht

7. Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar / GPS

Wann

07.02.2018 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC100)

Wo

Campus Licher Straße, HS 052

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Telefon des Kontakts

0641/99-21091

Teilnehmer

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!, Es ist keine Anmeldung erforderlich.

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Referenten:


Dr. rer. nat. Christian Walther
„Verweigerung von Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme zur Durchsetzung des eigenen Sterbewillens“

 sowie

 Prof. Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer
(JLU Gießen)
„Zur Klassifikation der Todesart beim Tod durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken“

 

Das sog. Sterbefasten wirft in medizinischer, ethischer und rechtlicher Hinsicht Beurteilungs- und Abgrenzungsprobleme auf. Dies umfasst etwa die Frage, ob ein natürlicher, alters- bzw. krankheitsbedingter Verzicht vorliegt oder ob es sich um eine bewusste Entscheidung handelt, auf diese Weise den eigenen Tod herbeizuführen. Zugleich ist aber auch zu fragen, ob eine solche Unterscheidung überhaupt sinnvoll und trennscharf getroffen werden kann und mit welchen normativen Konsequenzen sie verknüpft ist. Ferner ist etwa zu klären, welche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen jeweils medizinisch geboten sind und inwieweit sich Spannungen v.a. mit Blick auf das Berufsrecht und das strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz (§ 217 StGB) ergeben können.