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„70 Jahre Grundgesetz – 25 Jahre Staatsziel Umweltschutz in Art. 20a GG“ - Prof. Dr. Gabriele Britz (Umweltrechtliches Praktikerseminar)

Hier finden Sie Informationen zum Umweltrechlichen Praktikerseminar

Wann

23.05.2019 von 18:15 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

HS 031, Licher Str. 68 (Hörsaalgebäude), Campusbereich Recht und Wirtschaft

Telefon des Kontakts

0641-99-21121

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Umweltrechtliches Praktikerseminar
202. Veranstaltung
Donnerstag, den 23.05.2019
Prof. Dr. Gabriele Britz
„70 Jahre Grundgesetz – 25 Jahre Staatsziel Umweltschutz in Art. 20a GG“

 

Zum Auftakt der Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars in diesem Sommersemester spricht in der 202. Sitzung am nächsten Donnerstag, 23. Mai 2019, dem 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, Frau Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, über „70 Jahre Grundgesetz – 25 Jahre Staatsziel Umweltschutz in Art. 20a GG“.

 

Als Staatsziel hat der Umweltschutz erst vergleichsweise spät ins Grundgesetz gefunden. Als am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet wurde, waren Umweltfragen kein expliziter Gegenstand des  Verfassungstextes. Anders als die Weimarer Reichsverfassung und die  Hessische Verfassung stellte das Grundgesetz weder die "Denkmäler der Natur" noch die "Landschaft" unter Schutz. 1972 wurde die Kompetenzgrundlage für die Umweltschutzgesetzgebung erweitert, erst 1994 mit Art. 20a GG das Staatsziel Umweltschutz eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt hatten Staatszielbestimmungen und Grundrechte des Grundgesetzes in teils zähem Ringen bereits auf mannigfaltige Weise normative Kraft entfalten können. Der Vortrag geht der Frage nach, inwiefern auch das spät an den Start gegangene Staatsziel des Art. 20a  GG normative Wirkung entfaltet und zu einem wirksamen Umweltschutz beitragen kann.

 

Prof. Dr. Gabriele Britz ist seit 2001 Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit 2011 ist sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist Mitglied des Ersten Senats und ist dort als Berichterstatterin u.a. zuständig für Öffentliches Umweltrecht, Fachplanungsrecht, Raumordnungsrecht, Bergrecht, Teile des sonstigen grundstücksbezogenen Eigentumsrechts und des Enteignungsrechts und das Regulierungsrecht (Telekommunikation, Post, Eisenbahnen und nach EnWG).

 

Der öffentliche Vortrag beginnt um 18.15 Uhr im HS 031 des Vorlesungs- und Seminargebäudes von Fachbereich Rechtswissenschaft und Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in der Licher Str. 68. Der Hörsaal 031 liegt zu Beginn des Korridors hinter den Glastüren auf der rechten Seite. An den Vortrag wird sich eine Diskussion unter Leitung von Frau Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold anschließen. Im Anschluss laden wir zu einem Umtrunk in HS 021.

 

 Die Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars sind auch als Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet (entsprechende Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt). Die Teilnahme ist kostenfrei und auch sonst mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und kann mit Spenden unterstützt werden (Justus-Liebig-Universität Gießen, Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFF, IBAN: DE98500500000001006550, Verwendungszweck: Spende Umweltrechtliches Praktikerseminar, Projektnummer 811 00 523).