Leo XIII. und die Soziale Frage
Papst Leo XIII. verkündete am 15.05.1891 die Enzyklika
Rerum novarum (über die Arbeiterfrage). Es war dieses die erste der sogenannten
Sozialenzykliken (Enzyklika = offizielles päpstliches Rundschreiben von
grundsätzlicher Bedeutung).
In Rerum novarum wurde die Forderung des marxistischen Sozialismus auf
Vergesellschaftung der Produktionsmittel verworfen und der Klassenkampf verurteilt. Die Staaten
wurden auf ihre Zuständigkeit für die Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschen hingewiesen.
Die Katholische Arbeiterbewegung (Arbeitervereine) sowie die gesamte christlich-soziale Bewegung
wurde gefördert.
Rerum novarum war der Ausgangspunkt der (katholischen)
christlichen Soziallehre,
ein Aufruf zu christlicher Sozialreform. Bedeutende Anstöße hierzu kamen von
Bischof Ketteler, Mainz.
Im 40.Jahr nach Rerum novarum gab es 1931 die Enzyklika
Quadrogesimo anno von Papst Pius XI.
In der katholischen Soziallehre wird unter Gerechtigkeit verstanden,
die gesellschaftlichen Verhältnisse immer so zu verändern,
dass ein harmonisches Zusammenleben aller Gesellschaftsschichten möglich ist.
So steht in Mater et Magistra (1961, Johannes XXIII.) in Ziff.73:
" ... halten wir es für angebracht, alle auf ein wichtiges Gebot der sozialen Gerechtigkeit aufmerksam
zu machen: dass nämlich dem wirtschaftlichen Fortschritt der soziale Fortschritt entsprechen und folgen muss,
so dass alle Bevölkerungskreise am wachsenden Reichtum der Nation entsprechend beteiligt werden
."
Entsprechende Aussagen gibt es auch in Octogesima adveniens (Johannes XXIII.) und in
Laborem exercens (Johannes Paul II.).
Zum 100. Jahrestag der Verkündigung von Rerum novarum kam am
01.05.1991 von Papst Johannes Paul II. die
Enzyklika Centesimus annus.
In 1997 kam es zum gemeinsamen (evangelisch / katholischen)
"Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland".
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