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Im Juni 1891 erteilt
das Großherzogliche Kreisamt Gießen den Baubescheid für die Synagoge
der israelitischen Religionsgemeinde in der Klossengasse 12. Es ist
das letzte Haus des Dorfes in Richtung Garbenteich.
Am 16.9.1938 steht auf der Tagesordnung des Gemeinderats unter Punkt
1: „Ankauf der Judensynagoge“. Beschluss: „Der Rat erklärt sich mit
dem Ankauf zu einem Kaufpreis für 300 RM einverstanden.“ Max Katz, der
letzte Vorsteher der jüdischen Gemeinde, verkauft die Synagoge
Klossengasse 12 (110 m2) am 7.11.1938 an die Gemeinde
Watzenborn-Steinberg. Der Kaufvertrag bestimmt, dass öffentliche
Abgaben und Lasten und die Brandkassenbeiträge ab dem 1. Oktober auf
die Käuferin übergehen. Auch die Kosten für Beurkundung, Auflassung
und Grunderwerbssteuer zahlt die Käuferin. Da das Haus von der SA
genutzt werden soll, wird Grunderwerbssteuerbefreiung beantragt. Die
Gemeinde verpflichtet sich, einen Zaun um den jüdischen Friedhof
herzustellen und zu erhalten. Die Landesregierung genehmigt am
17.7.1939 den Ankauf. Das Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, die
Verpflichtung hinsichtlich des Zauns ist zu streichen. Am 9.11.1938
wird die Inneneinrichtung demoliert. Zum Anzünden gibt es keinen
Grund, wer steckt schon seinen eigenen Besitz in Brand. Am 30.1.1939
vermerkt das Gemeinderatsprotokoll: „Der Gemeinderat hat gegen die
Schenkung der S.A. Dienststelle an die S.A. nichts einzuwenden.“ Die
Synagoge wird SA-Stützpunkt. Am 18.10.1940 wird der Kaufpreis an die
Commerzbank Gießen überwiesen.
In einem Brief vom 30.7.1948 ignoriert Bürgermeister Burk, SPD, die
Gemeinderatssitzung vom 16.9.1938 und macht den Kauf zu einer
Rettungstat. Es „...wurde seinerzeit bekannt, dass die Synagoge
zerstört werden soll. Um dies zu vermeiden wurde am Vortage des 8.
November 1938, dem Tage der Zerstörungen jüdischen Eigentums, die
Synagoge von der Gemeinde erworben.“
Im November 1949 taxiert Dipl. Ing. Rudolf Sauer den Wert des Hauses
mit den Umbauten zu einem Wohnhaus auf 2600 DM. Die JRSO (Jewish
Restitution Successor Organization) einigt sich mit der Gemeinde auf
eine Ausgleichszahlung von 1220 DM in Raten zu zahlen. Die JRSO muss
bald darauf die Ratenzahlung anmahnen.
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