>> Das Projekt        >> Der Friedhof        >> Die Synagoge        >> Die Familien

   Die Synagoge
 

Im Juni 1891 erteilt das Großherzogliche Kreisamt Gießen den Baubescheid für die Synagoge der israelitischen Religionsgemeinde in der Klossengasse 12. Es ist das letzte Haus des Dorfes in Richtung Garbenteich.

Am 16.9.1938 steht auf der Tagesordnung des Gemeinderats unter Punkt 1: „Ankauf der Judensynagoge“. Beschluss: „Der Rat erklärt sich mit dem Ankauf zu einem Kaufpreis für 300 RM einverstanden.“ Max Katz, der letzte Vorsteher der jüdischen Gemeinde, verkauft die Synagoge Klossengasse 12 (110 m2) am 7.11.1938 an die Gemeinde Watzenborn-Steinberg. Der Kaufvertrag bestimmt, dass öffentliche Abgaben und Lasten und die Brandkassenbeiträge ab dem 1. Oktober auf die Käuferin übergehen. Auch die Kosten für Beurkundung, Auflassung und Grunderwerbssteuer zahlt die Käuferin. Da das Haus von der SA genutzt werden soll, wird Grunderwerbssteuerbefreiung beantragt. Die Gemeinde verpflichtet sich, einen Zaun um den jüdischen Friedhof herzustellen und zu erhalten. Die Landesregierung genehmigt am 17.7.1939 den Ankauf. Das Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, die Verpflichtung hinsichtlich des Zauns ist zu streichen. Am 9.11.1938 wird die Inneneinrichtung demoliert. Zum Anzünden gibt es keinen Grund, wer steckt schon seinen eigenen Besitz in Brand. Am 30.1.1939 vermerkt das Gemeinderatsprotokoll: „Der Gemeinderat hat gegen die Schenkung der S.A. Dienststelle an die S.A. nichts einzuwenden.“ Die Synagoge wird SA-Stützpunkt. Am 18.10.1940 wird der Kaufpreis an die Commerzbank Gießen überwiesen.

In einem Brief vom 30.7.1948 ignoriert Bürgermeister Burk, SPD, die Gemeinderatssitzung vom 16.9.1938 und macht den Kauf zu einer Rettungstat. Es „...wurde seinerzeit bekannt, dass die Synagoge zerstört werden soll. Um dies zu vermeiden wurde am Vortage des 8. November 1938, dem Tage der Zerstörungen jüdischen Eigentums, die Synagoge von der Gemeinde erworben.“

Im November 1949 taxiert Dipl. Ing. Rudolf Sauer den Wert des Hauses mit den Umbauten zu einem Wohnhaus auf 2600 DM. Die JRSO (Jewish Restitution Successor Organization) einigt sich mit der Gemeinde auf eine Ausgleichszahlung von 1220 DM in Raten zu zahlen. Die JRSO muss bald darauf die Ratenzahlung anmahnen.
 

 

   Kontakt    Impressum