Studienvoraussetzungen
Bachelor
- Bachelor
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Studiengang Sprachvoraussetzungen Bachelor-Studiengänge
Hauptfach BA Romanistik
Hauptfach: Französisch, SpanischA2
BA Romanistik
Hauptfach: Portugiesischkeine
BA ICB
Hauptfach: Französisch, SpanischA2
BA ICB
Hauptfach: PortugiesischBA Komparatistik Englisch: B1 Nebenfach BA Romanistik
Nebenfach: Französisch, Spanisch, Portugiesisch
keineAlle Angaben finden Sie auch hier.Studienfach „Galloromanistik/Französisch“ (Hauptfach) in den Studiengängen „Intercultural Communication and Business“ und „Romanistik“
Für das Studienfach sind Sprachkenntnisse in Französisch nachzuweisen durch:
Sprachzertifikat auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
oder
Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.oder
sonstige geeignete Nachweise von Französischkenntnissen auf dem Niveau A2, GER--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Wichtig: Die zweite Wirtschaftsfachsprache kann im Studiengang ICB ohne Vorkenntnisse belegt werden.
Studienfach „Galloromanistik/Französisch“ (Haupt- und Nebenfach) in den Studiengängen „Geschichts- und Kulturwissenschaft“ sowie „Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung“
Für das Studienfach sind Sprachkenntnisse in Französisch nachzuweisen durch:
Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau A2
oder
Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.oder
sonstige geeignete Nachweise von Französischkenntnissen auf dem Niveau A2, GER--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ (Hauptfach) in den Studiengängen „Intercultural Communication and Business“ und „Romanistik“
Für das Studienfach sind Sprachkenntnisse in Spanisch nachzuweisen durch:
Sprachzertifikat auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
oder
Eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.oder
sonstige geeignete Nachweise von Spanischkenntnissen auf dem Niveau A2, GER--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Wichtig: Die zweite Wirtschaftsfachsprache kann im Studiengang ICB ohne Vorkenntnisse belegt werden.
Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ (Haupt- und Nebenfach) in den Studiengängen „Geschichts- und Kulturwissenschaft“ sowie „Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung“
Für das Studienfach sind Sprachkenntnisse in Spanisch nachzuweisen durch:
Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau A2
oder
Eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.oder
sonstige geeignete Nachweise von Spanischkenntnissen auf dem Niveau A2, GER--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Regelung für den BA-Studiengang „Komparatistik“
Für diesen Studiengang sind Englischkenntnisse nachzuweisen durch:
ein Sprachzertifikat, Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
eine an einer Hochschule bestandene Englisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre
oder
sonstige geeignete Nachweise von Englischkenntnissen auf dem Niveau GER B1.-->Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Studienvoraussetzungen für das Fach Portugiesisch in allen Bachelorstudiengängen:
Es werden keine Portugiesischkenntnisse vorausgesetzt.
Nachweis und Nachholen der Sprachvoraussetzungen
Sollten Sie die Sprachvoraussetzungen noch nicht nachweisen können, bietet Ihnen das Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK) die Möglichkeit einer Studienvoraussetzungsprüfung (für das Niveau A2 und das Niveau B1) sowie von Vorbereitungskursen in der vorlesungsfreien Zeit vor Studienbeginn (August/September 2021).
Weitere Informationen zum Angebot des ZfbKs entnehmen Sie bitte folgender Seite.
Die Informationen zum Erwerb fehlender Sprachkenntnisse und zum Nachweis Ihres Sprachniveaus finden Sie zusammengefasst hier.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Französisch können Sie sich gern an Anne Boisson oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Spanisch können Sie sich gern an Ana Isabel Frank oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Portugiesisch können Sie sich gern an Cláudia Maria Nogueira-Brieger Nezis oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Master
- Master
-
Studiengang Studienvoraussetzungen Master-Studiengänge MA Romanistik
Hauptfach: Französisch, SpanischB2
MA ICB
Hauptfach: Französisch, SpanischB2
MA Romanistik & MA ICB
Hauptfach: Portugiesisch(unter Vorbehalt:
nichts offiziell festgelegt, es wird von B1 ausgegangen, falls diese Niveau nicht vorliegt, werden individuelle Lösungen gefunden)MA Komparatistik Englisch: B2 Nebenfach MA Romanistik
Nebenfach: Französisch, Spanisch, Portugiesischkeine
MA ICB
2. Wirtschaftsfachsprache: Französisch, Spanisch, Portugiesischkeine
Alle Angaben finden Sie auch hier.
Regelung für den ME-Studiengang „Berufliche und Betriebliche Bildung“
Bezüglich der geforderten Sprachkenntnisse für die einzelnen Fächer im Masterstudiengang „Berufliche und Betriebliche Bildung“ (Master of Education) orientieren Sie sich bitte an der Broschüre „Sprachliche Studienvoraussetzungen für modularisierte Lehramtsstudiengänge an der JLU“.
Diese ist gedruckt erhältlich in der Zentralen Studienberatung oder online abrufbar unter: www.uni- giessen.de/studium/sprachvoraussetzungen
Regelung für den MA-Studiengang „Intercultural Communication and Business
Hauptfach „Galloromanistik/Französisch“:
Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
- ein Sprachzertifikat, Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)oder
- an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahreoder
- sonstige geeignete Nachweise von Französischkenntnissen auf dem Niveau GER B2.Wichtig: Die zweite Wirtschaftsfachsprache kann im Studiengang ICB ohne Vorkenntnisse belegt werden.
Hauptfach „Hispanistik/Spanisch“:
Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
- ein Sprachzertifikat, Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)oder
- eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahreoder
- sonstige geeignete Nachweise von Spanischkenntnissen auf dem Niveau GER B2.Wichtig: Die zweite Wirtschaftsfachsprache kann im Studiengang ICB ohne Vorkenntnisse belegt werden.
Regelung für den MA-Studiengang „Komparatistik: Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft“ - Studienbeginn ab Wintersemester 2020/21
Für den Studiengang Komparatistik sind Englischkenntnisse gefordert, nachgewiesen durch:
ein Sprachzertifikat, Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
eine an einer Hochschule bestandene Englisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre
oder
sonstige geeignete Nachweise von Englischkenntnissen auf dem Niveau GER B2oder
den erfolgreich absolvierten Studiengang B.A. Anglophone Studies der JLU.--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Regelung für den MA-Studiengang „Romanistik“
Für das Studium der Romanistik sind Sprachkenntnisse in den Hauptfächern Französisch und Spanisch gefordert.
Französisch- oder Spanischkenntnisse (je nach gewähltem Hauptfach) nachgewiesen durch:
ein Sprachzertifikat, Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
eine an einer Hochschule bestandene Spanisch- oder Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre
oder
sonstige geeignete Nachweise von Spanisch- oder Französischkenntnissen auf dem Niveau GER B2oder
den erfolgreich absolvierten Studiengang B.A. Romanistik der JLU--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Studienfach „Galloromanistik/Französisch" (Haupt- und Nebenfach und Studienelement)
Für die galloromanistischen Studienfächer sind Französischkenntnisse und Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache (nach den nachfolgenden Bestimmungen) nachzuweisen:
Kenntnisse in Französisch, nachgewiesen durch:
aus einem erfolgreich abgeschlossenen galloromanistischen Fach eines Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossene Sprachpraxismodule/ -kurse im Umfang von 15 CP.
oder
Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau B2oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.oder
Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch:
Abiturzeugnisoder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letzte Ergebnis (Note mindestens ausreichend) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden
oder
- wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann
entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“ (siehe Anhang 2).oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an.--> Sprachnachweis Ende des zweiten Fachsemesters
Studienfach „Hispanistik/Spanisch" (Haupt- und Nebenfach und Studienelement)
Für die hispanistischen Studienfächer sind Spanischkenntnisse und Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache (nach den nachfolgenden Bestimmungen) nachzuweisen:
Kenntnisse in Spanisch, nachgewiesen durch:
aus einem erfolgreich abgeschlossenen hispanistischen Fach eines Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossene Sprachpraxismodule/ -kurse im Umfang von 15 CP.
oder
Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau B2oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Spanisch auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.oder
Eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch:
Abiturzeugnisoder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letzte Ergebnis (Note mindestens ausreichend) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden
oder
- wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann
entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“ (siehe Anhang 2).oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an.--> Sprachnachweis Ende des zweiten Fachsemesters
Studienfach „Lusitanistik/Portugiesisch" (Studienelement)
Für das lusitanistische Studienelement sind Portugiesischkenntnisse nachzuweisen:
Kenntnisse in Portugiesisch, nachgewiesen durch:
aus einem erfolgreich abgeschlossenen lusitanistischen Fach eines Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossene Sprachpraxismodule/ -kurse im Umfang von 15 CP.
oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Portugiesisch auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.oder
Eine an einer Hochschule bestandene Portugiesisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.oder
Ein Sprachzertifikat für Portugiesisch, das dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Nachweis und Nachholen der Sprachvoraussetzungen
Sollten Sie die Sprachvoraussetzungen noch nicht nachweisen können, bietet Ihnen das Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK) die Möglichkeit einer Studienvoraussetzungsprüfung (für das Niveau A2 und das Niveau B1) sowie von Vorbereitungskursen in der vorlesungsfreien Zeit vor Studienbeginn (August/September 2021). Weitere Informationen zum Angebot des ZfbKs entnehmen Sie bitte folgender Seite.
Die Informationen zum Erwerb fehlender Sprachkenntnisse und zum Nachweis Ihres Sprachniveaus finden Sie zusammengefasst hier.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Französisch können Sie sich gern an Anne Boisson oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Spanisch können Sie sich gern an Ana Isabel Frank oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Portugiesisch können Sie sich gern an Cláudia Maria Nogueira-Brieger Nezis oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Lehramt
- Lehramt
-
Studiengang Studienvoraussetzung Alle Lehramtsstudiengänge B1 Alle Angaben finden Sie auch hier.
L1 Französisch
Für das Studium des Unterrichtsfachs Französisch sind Sprachkenntnisse in Französisch nachzuweisen durch:
Leistungskurs im Fach Französisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 9 Punkte (Note befriedigend) betragen muss; Grundkurs im Fach Französisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 11 Punkte (Note gut) betragen muss; Kurse im Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 10 Punkte (Note gut) betragen muss.
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen Studienbewerbern, die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt.oder
Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau B1oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenz- rahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.
oder: Nichtschülerprüfung in Französisch, mindestens 11 Punkte
--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
L2 Französisch
Für das Studium des Unterrichtsfachs Französisch sind Sprachkenntnisse in Französisch nachzuweisen durch:
Leistungskurs im Fach Französisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 9 Punkte (Note befriedigend) betragen muss; Grundkurs im Fach Französisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 11 Punkte (Note gut) betragen muss; Kurse im Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 10 Punkte (Note gut) betragen muss.
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen Studienbewerbern, die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt.oder
Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau B1oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.oder
Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkanntoder
Nichtschülerprüfung in Französisch, mindestens 11 Punkte
--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
L3 Französisch
Für das Studium des Unterrichtsfachs Französisch sind folgende Sprachkenntnisse in Französisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen:
Französischkenntnisse, nachgewiesen durch:
Leistungskurs im Fach Französisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 9 Punkte (Note befriedigend) betragen muss; Grundkurs im Fach Französisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 11 Punkte (Note gut) betragen muss; Kurse im Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 10 Punkte (Note gut) betragen muss.
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen Studienbewerbern, die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt.oder
Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau B1
oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.oder
Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.
oder
Nichtschülerprüfung in Französisch, mindestens 11 Punkte--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache (Nachweis am Ende des zweiten Fachsemesters), nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch:
Abiturzeugnisoder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stundenoder
Nichtschülerprüfung in Englisch oder Spanisch, mindestens 11 Punkteoder
- wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dannentsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“ (siehe Anhang 2 unter: https://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/infos_pdf/sprachvoraussetzungen/sprachla).
oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2, s.o. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an.
L3 Spanisch
Für das Studium des Unterrichtsfachs Spanisch sind folgende Sprachkenntnisse in Spanisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen.
Spanischkenntnisse, nachgewiesen durch:
Leistungskurs im Fach Spanisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 9 Punkte (Note befriedigend) betragen muss; Grundkurs im Fach Spanisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 11 Punkte (Note gut) betragen muss; Kurse im Fach Spanisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse und der Abiturprüfungsleistung mindestens 10 Punkte (Note gut) betragen muss.
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem spanischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Spanisch Amtssprache ist.oder
Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau B1oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Spanisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenz- rahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird (siehe Anhang 1).oder Eine an einer Hochschule bestandenen Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt
oder Nichtschülerprüfung in Spanisch, mindestens 11 Punkte
--> Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache (Nachweis am Ende des zweiten Fachsemesters), nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch:
Abiturzeugnisoder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stundenoder
Nichtschülerprüfung in Englisch oder Französisch, mindestens 11 Punkteoder
- wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dannentsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“ (siehe Anhang
2 unter: https://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/infos_pdf/sprachvoraussetzungen/sprachla).
oder sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an.Nachweis und Nachholen der Sprachvoraussetzungen
Sollten Sie die Sprachvoraussetzungen noch nicht nachweisen können, bietet Ihnen das Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK) die Möglichkeit einer Studienvoraussetzungsprüfung (für das Niveau A2 und das Niveau B1) sowie von Vorbereitungskursen in der vorlesungsfreien Zeit vor Studienbeginn (August/September 2021). Weitere Informationen zum Angebot des ZfbKs entnehmen Sie bitte folgender Seite.
Die Informationen zum Erwerb fehlender Sprachkenntnisse und zum Nachweis Ihres Sprachniveaus finden Sie zusammengefasst hier.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Französisch können Sie sich gern an Anne Boisson oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Spanisch können Sie sich gern an Ana Isabel Frank oder Livia Gaudino Fallegger wenden.
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen für Portugiesisch können Sie sich gern an Cláudia Maria Nogueira-Brieger Nezis oder Livia Gaudino Fallegger wenden.