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Was wird gefördert?

Gefördert werden studienbezogene Auslandsaufenthalte bis max. vier Monate in den folgenden Förderlinien:

1. Studienaufenthalte außerhalb der Erasmus-Programmländer (min. ein Monat bis max. vier Monate)

Gefördert werden Studienaufenthalte bis maximal vier Monate an Hochschulen. Auch Bewerbungen von Freemovern werden berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gasthochschule oder eine Nominierung der Heimathochschule (JLU) vorweisen.

 

2. Auslandspraktika außerhalb der Erasmus-Programmländer (min. vier Wochen bis max. vier Monate)

Gefördert werden Auslandspraktika z.B. an Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Tierschutzeinrichtungen etc. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gastinstitution haben.

 

3. Forschungsaufenthalte zur Anfertigung der Bachelor- oder Masterthesis weltweit (min. ein Monat bis max. vier Monate)

Gefördert werden Aufenthalte zur Anfertigung der Bachelor-, Master-, oder Examensarbeit an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gastinstitution haben. Der Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit muss von der Betreuerin oder dem Betreuer der JLU explizit unterstützt werden.

 

4. Winter- und Summerschools / Fachkurse (min. eine Woche bis max. vier Wochen)

Gefördert wird die Teilnahme an Fachkursen weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits die Zusage über Ihre Teilnahme an der Winter- oder Summerschool haben. In dieser Förderlinie können sich auch Promovierende aller Fachrichtungen bewerben.

Hier finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Winter- und Summerschools an Partneruniversitäten der JLU.