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Die JLU wählt online

Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten im Sommersemester – Alle studentischen Mitglieder der JLU zur Stimmabgabe aufgerufen

Die Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche 01 bis 11 finden in diesem Jahr wieder für die studentischen Mitglieder im Sommersemester statt. Die Amtszeit der Gewählten beginnt mit dem Beginn des akademischen Jahres am 1. Oktober 2022.

In der Zeit zwischen dem 17. Mai (Versand der Briefwahlunterlagen) und dem 28. Juni (letzter Wahltag) sind alle studentischen Mitglieder der Universität aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gleichzeitig finden auch die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten statt.

Die Stimmabgabe ist zwischen dem 7. Juni (10 Uhr) und dem 28. Juni (16 Uhr) möglich. Wahlberechtigte, die nicht an der elektronischen Wahl teilnehmen möchten, konnten bis zum 17. Mai (Ausschlussfrist) beim Wahlamt Briefwahl beantragen.

 

Anmeldung zur Online-Wahl

 

Zur Anmeldung am Online-Wahlsystem benötigen alle wahlberechtigten Studierenden die ihnen bereits bekannte HRZ-Benutzerkennung (s-Kennung) sowie ihr X.500/Netzpasswort. Nach erfolgreicher Eingabe aller Zugangsdaten gegenüber dem Wahlsystem kann die Stimmabgabe für alle zu wählenden Gremien erfolgen.

Gemäß § 36 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) setzt sich der Senat aus neun Professorinnen bzw. Professoren, drei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden, drei wissenschaftlichen Mitgliedern und zwei administrativ-technischen Mitgliedern zusammen.

 

Briefwahl möglich

 

Die Mitglieder des Senats werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unmittelbar und geheim gewählt, sofern eine Gruppe mehrere Vorschlagslisten eingereicht hat. In diesem Fall hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, eine Liste anzukreuzen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann nach Maßgabe der für die Liste abgegebenen Stimmen in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie aufgeführt sind. Gleiches gilt für die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Liegt dagegen nur ein Wahlvorschlag vor, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wahlberechtigte haben dann so viele Stimmen, wie Sitze im Senat durch die jeweilige Gruppe zu besetzen sind. Die Besetzung der Sitze erfolgt durch diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, auf die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen entfallen sind.

Auch bei der Wahl zu den Fachbereichsräten ist für das Wahlverfahren entscheidend, ob ein Wahlvorschlag vorliegt oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Wahlberechtigt sind alle studentischen Mitglieder der JLU, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Gewählt wird nach dem HHG und nach der Wahlordnung der JLU.

 

www.uni-giessen.de/wahlen2022