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Tierärztliche Ausbildung nach TAppO

Diese Ausbildungsordnung wird durch die TAppV ersetzt und gilt in der Übergangszeit für Studierende, die im Wintersemester 2007/2008 im 3. oder höheren studierten Semestern oder vorher zu studieren begonnen haben.

1. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate, § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppO

2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:

  • einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von vier Jahren an einer Universität und
  • aus einem praktischen Studienteil, § 1 Abs. 2 Nrn. 1 + 2 TAppO.
    • 70 Stunden in mind. zwei Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung,
    • 150 Stunden in mind. vier Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik,
    • 75 Stunden in mind. drei Wochen in der Hygienekontrolle,
    • 100 Stunden in mind. drei Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
    • 75 Stunden in mind. zwei Wochen in der Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln
    • 700 Stunden in mind. vier Monaten in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum
  • das 9. und 10. Semester wird als "Praktisches Jahr" durchgeführt
  • das 11. Semester ist das Examenssemester

3. Die tierärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen:

  • die Tierärztliche Vorprüfung, abzulegen in zwei Abschnitten

    Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung und
    Physikum = anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung
  • die Tierärztliche Prüfung, abzulegen in 3 Schritten
1. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung
2. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung
3. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung