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Modul Arbeitsrecht im WS 22/23

Im Nebenfach Arbeitsrecht wird im WS 22/23 die Wahlveranstaltung Betriebsverfassungsrecht mit Personalvertretungsrecht als Wahlveranstaltung anerkannt.

Liebe Nebenfachstudierende,

 

zum 1.10.22 tritt die 6. Novelle zur Änderung der Speziellen Ordnung des Fachbereichs 01 - Rechtswissenschaft - für das Angebot von Nebenfächern in Studiengängen anderer Fachbereiche (Nebenfachordnung) in Kraft (vgl. diesen NEWS-Eintrag).

 

Für das Modul Arbeitsrecht gilt im WS 22/23 übergangsweise, dass die Veranstaltung "Betriebsverfassungsrecht mit Personalvertretungsrecht" weiterhin im Modul Arbeitsrecht als Wahlveranstaltung anerkannt wird.

 

Ab dem WS 23/24 wird im Nebenfach Arbeitsrecht dann die neue Wahlveranstaltung "Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende" angeboten.

 

Wenden Sie sich bei Problemen(z.B. in der FlexNow-Anmeldung) gerne an uns in der Nebenfachkoordination, beachten Sie hierzu wie immer bitte die Anmeldefrist.

 

Viele Grüße

Simone Herrholz