Modul Arbeitsrecht im WS 22/23
Im Nebenfach Arbeitsrecht wird im WS 22/23 die Wahlveranstaltung Betriebsverfassungsrecht mit Personalvertretungsrecht als Wahlveranstaltung anerkannt.
Liebe Nebenfachstudierende,
zum 1.10.22 tritt die 6. Novelle zur Änderung der Speziellen Ordnung des Fachbereichs 01 - Rechtswissenschaft - für das Angebot von Nebenfächern in Studiengängen anderer Fachbereiche (Nebenfachordnung) in Kraft (vgl. diesen NEWS-Eintrag).
Für das Modul Arbeitsrecht gilt im WS 22/23 übergangsweise, dass die Veranstaltung "Betriebsverfassungsrecht mit Personalvertretungsrecht" weiterhin im Modul Arbeitsrecht als Wahlveranstaltung anerkannt wird.
Ab dem WS 23/24 wird im Nebenfach Arbeitsrecht dann die neue Wahlveranstaltung "Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende" angeboten.
Wenden Sie sich bei Problemen(z.B. in der FlexNow-Anmeldung) gerne an uns in der Nebenfachkoordination, beachten Sie hierzu wie immer bitte die Anmeldefrist.
Viele Grüße
Simone Herrholz