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Aufgaben des Dekanats

Aufgaben des Dekanats
Allgemeines
Das Dekanat leitet gemäß § 51 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) den Fachbereich und ist für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist.
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Promotion
Der Fachbereich verleiht nach Abschluss des ordentlichen Promotionsverfahrens Bewerber*innen, die aufgrund einer Dissertation und einer Disputation ihre wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen haben, den Grad "Doktor*in der Rechtswissenschaft" (Doctor iuris - abgekürzt: Dr. iur.).
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Karl-Heyl-Stiftung
Hier finden Sie Informationen zur Karl-Heyl-Stiftung
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QSL-Mittel (dezentral)
Den Hochschulen des Landes werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.
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