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Bewerbungsverfahren für Bachelor-, Master- und Staatsexamens-Studiengänge

Verfahren Uni-Assist (Standard)

Verfahren Stiftung für Hochschulzulassung

Verfahren Bildungsinländer

  • alle Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht einer der Zielgruppen angehören, die in den weiteren Verfahren genannt werden
  • Bewerbungen für Master-Studiengänge mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung oder einem ausländischen Bachelor-Abschluss

In diesem Verfahren prüft uni-assist gegen ein Entgelt, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind und Sie prinzipiell zum Studium mit dem angezielten Abschluss berechtigen.

  • Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Human-, Zahn-, oder Tiermedizin) und für DoSV-Studiengänge von folgenden Zielgruppen:   
  • Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangs-Berechtigung 
  • EU-Staatsbürgerinnen und Staatsbürger & EWR-Angehörige (Liechtenstein, Norwegen, Island) 
  • ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangs-Berechtigung
  • ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und deren Familienangehörige (Ehepartnerinnen & Ehepartner, Eltern oder Kinder) die deutsche/EU/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen.

    Für ihre Bewerbung ist eine Vorregistrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung  (Hochschulstart) für eine BID und BAN notwendig.

  • Bewerbungen ausländischer Staatsangehöriger mit deutscher Hochschulzugangs-Berechtigung oder ausländische Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Bewerbung mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium in Deutschland (=Bildungsinländer), die sich nicht für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Human-, Zahn- oder Tiermedizin) bewerben (in diesem Falle kommt das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung zur Anwendung, siehe links). 
-> Verfahren über uni-assist -> Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung -> Bewerbungsverfahren für Bildungsinländer