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Rechtsmodul I

Das Rechtsmodul richtet sich an tierexperimentell tätige Personen, z.B. an Doktorand_innen, Postdoktorand_innen, Versuchsleiter_innen sowie Personen, die sich mit der rechtlichen Grundlage zur Durchführung von Verfahren an Tieren vertraut machen müssen und dient dabei als Basismodul für alle weiteren von uns angebotenen Kurse.

Das Modul behandelt europäische Tierschutzregelungen und ihre Umsetzung in und Bedeutung für die nationale Gesetzgebung. Außerdem werden die historische Entwicklung des Tierschutzgedankens, der Stellenwert des Tierschutzes in der EU und in Europa sowie die Geschichte der Versuchstierkunde besprochen. Das Modul diskutiert Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen auf Grundlage des 3R-Konzepts von Russell und Burch (refinement, replacement, redution) und erläutert Erkennung und Bewertung von Belastungen im Tierversuch und Möglichkeiten der Belastungsminderung. Grundlagen der Tierethik und ethische Vertretbarkeit des Tierversuches werden den Kursteilnehmer_innen genauso vermittelt, wie der Ablauf von Bewilligungsverfahren an Behörden und Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten rund um Tierversuche.

 

Dozierende der Professur, Verantwortlichkeit: Stephanie Krämer

Dozierende Tierschutzbeauftragte: Katja Siegeler, Guido Haschke

Umfang: 10 Stunden