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Fernwartung (TeamViewer)

Diese Seite richtet sich an Administrator:innen. Wenn Sie Support brauchen, ist diese Seite richtig: Ferndiagnose

 

Der Einsatz von Fernwartungssoftware durch Beschäftigte der JLU ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Im März 2012 wurden hierzu zwischen Dienststelle und Personalrat Regeln vereinbart, die von allen Beschäftigten der JLU einzuhalten sind.

 

Wichtige Punkte dieser Regelung sind:

  1. Es ist nur der Einsatz der Software "TeamViewer" für Fernwartungszwecke erlaubt. Der Einsatz anderer Software wie z.B. VNC für Fernwartungszwecke ist nicht gestattet.
  2. TeamViewer muss so konfiguriert sein, dass der Aufbau einer Fernwartungsverbindug technisch nur dann möglich ist, wenn seitens der Anwenderin/des Anwenders eine aktive Beteiligung zum Aufbau der Verbindung erfolgen muss (die Fernwartungsverbindung darf nicht unbemerkt aufgebaut werden können)
  3. Die Anwenderin/der Anwender muss jeder Fernwartung zustimmen. Eine aktive Fernwartungsverbindung muss durch einen Hinweis am Bildschirm angezeigt werden. Die Fernwartungsverbindung kann durch die Anwenderin/den Anwender jederzeit beendet werden.

Den vollständigen Wortlaut der Regelung finden Sie hier.

 

TeamViewer-Lizenz

Die JLU hat zentral eine Corporate-Lizenz mit ausreichend Kanälen beschafft. Administrator:innen können ein TeamViewer-Konto erstellen und die Lizenz zugewiesen bekommen.

Dazu ist eine E-Mail an teamviewer-admin zu senden. Sie erhalten dann Details.