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Staatsexamensprüfung Tierschutz und Ethologie


"§ 33 Tierschutz und Ethologie

In dem Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung und Betreuung von Tieren sowie über den Schutz der Tiere im Tierhandel, bei Tiertransporten, bei der Schlachtung oder Tötung und bei Tierversuchen sowie ihre Kenntnisse über tierschutzrechtliche Bestimmungen mit ihren ethischen und wissenschaftlichen Grundlagen und in der Ethologie nachzuweisen."

Auszug aus der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) in der Fassung vom 6. Dezember 2011

 


Art der Prüfung 

Das Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie wird nach dem 7. Semester im Rahmen eines MC-Tests  schriftlich geprüft. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple Choice Fragen, für deren Beantwortung 60 Minuten zur Verfügung stehen.

Grundlagen für die Prüfung

  • Vorlesungen Tierschutz I, II, III
  • Tierschutzgesetz und entsprechende Verordnungen

Termine

Die Termine für die nächsten Prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes (Info).