4. Praktische Ausbildung
4. Praktische Psychotherapie-Ausbildung (§4 PsychTh-APrV)
- Die praktische Ausbildung beginnt nach Ableistung der psychiatrisch-klinischen Tätigkeit. Sie beinhaltet eine eigene verhaltenstherapeutische Behandlungstätigkeit im Umfang von mindestens 600 Behandlungsstunden, die sich ca. auf 15 – 20 Patientinnen/ Patienten verteilen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung, die als "Therapieprobe" (exemplarische Behandlungsstunde) mit anschließendem fallbezogenen Prüfungsgespräch konzipiert ist.
- Alle Behandlungen erfolgen unter regelmäßiger Supervision einer anerkannten Supervisorin/ eines anerkannten Supervisors.
Insgesamt müssen mindestens 100 Gruppen-Supervisionsstunden und mindestens 50 Einzel-Supervisionsstunden, bei mindestens drei Supervisoren absolviert werden.
Für die Gruppensupervision werden feste Gruppen gebildet, die über 2 Jahren mit einer Supervisorin/ einem Supervisor zusammen arbeiten. Sie finden in der Verhaltenstherapeutischen Ambulanz in Gießen statt (i.d.R. 14-tägig wochentags, ab 18.00 Uhr).
Einzelsupervisionen können in der Einrichtung/ Praxis erfolgen, in der die praktische Ausbildung stattfindet, wobei zuvor mit der Ausbildungsleitung zu klären ist, dass es sich um eine zur Ausbildungseinrichtung zugehörige Supervisorin/ bzw. einen entsprechenden Supervisor handelt. - Interessierte Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern können auch die in der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV) geforderten Qualifikationsnachweise für die Kassenabrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien (Verhaltenstherapie) erwerben:
Gemäß § 6 Abs. 4 PTV kann Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erbringen, wer eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Theoriestunden erworben hat.
Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens fünf Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Behandlungsstunden insgesamt selbständig unter Supervision (jede 3.- 4. Stunde) bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden.
Der universitäre Weiterbildungsstudiengang bietet durch sein umfassendes Theorieangebot die Möglichkeit, diese Zusatzqualifikationen zu erwerben und gibt im Rahmen der universitären Verhaltenstherapeutischen Ambulanz Gelegenheit zur Durchführung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien unter Supervision.
Die erworbene Zusatzqualifikation berechtigt dazu, gemäß §12 Psychotherapeutengesetz einen Antrag auf Erteilung der Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen; sie ermöglicht allerdings nicht die Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. - Unsere anerkannten Supervisoren sind:
Dipl.-Psych. Nicola K. Alt
Dipl.-Psych. Abuzer Dogan
Dipl.-Psych. Angela Drescher
Dr. Renate Frank
Dr. Nina Haible-Baer
Prof. Dr. Tim Klucken
Dipl.-Psych. Gregor Lachmann
Dipl.-Psych. Eva Manteufel
Prof. Dr. Stephanie Mehl
Dipl.-Psych. Karl Plüddemann
Dipl.-Psych. Martin Sauer
Dipl.-Psych. Patricia Schmitt
Dipl.-Psych. Robert Schmidtner
Dipl.-Psych. Heike Schneider
Dipl.-Psych. Peter Siemon
Dipl.-Psych. Arnd Sommer
Prof. Dr. Rudolf Stark
Dipl.-Psych. Sabine Wirth
Dr. Mark Zimmermann
- Unsere anerkannten KJ-Supervisoren sind:
Dipl.-Psych. Barbara Kanbach
Dipl.-Psych. Eva Manteufel
Dipl.-Psych. Patricia Schmitt
Dipl.-Psych. Peter Siemon