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Anerkennung von Studienleistungen

Das Institut für Slavistik erkennt nur Lehrveranstaltungen aus dem slavistischen Bereich an. Die Anerkennung anderer Leistungen obliegt den einzelnen Fachkoordinatoren der JLU. Bitte nehmen Sie - am besten noch vor Ihrer Ausreise - Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern auf, um sich nach den Voraussetzungen für die Anerkennung zu erkundigen.

Eine Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist am Institut für Slavistik bei Vergleichbarkeit der in den Modulbeschreibungen ausgewiesenen Kompetenzziele möglich.

Eine Vergleichbarkeit besteht bei:
- einem ähnlichen Umfang (Semesterwochenstunden),
- einem äquivalenten Studienniveau und
- vergleichbaren Inhalten/Kompetenzzielen

Siehe Lisbon Recognition Convention

Nach der Rückkehr aus dem Ausland stellen Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung. Die Anerkennung obliegt dem zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss. Allen Anträgen ist ein Antragsformular sowie das Transcript of Records (und gegebenenfalls Kursbeschreibungen oder Unterlagen zur Veranstaltungen) beizufügen.
Der Prüfungsausschuss vollzieht die Anerkennung und das Prüfungsamt trägt Ihre Noten in FlexNow ein.