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Praktische Tätigkeit

 

 

  • Besteht aus der praktischen Tätigkeit I (PT1) und der praktischen Tätigkeit II (PT2) und wird in den mit der postgradualen Ausbildung kooperierenden Einrichtungen abgeleistet.
  • PT1: Mindestens ein Jahr mit 1200 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, die über die Weiterbildungsermächtigung Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie verfügt.
  • PT2: Mindestens ein halbes Jahr mit 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis eines Arztes mit der ärztlichen Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in einer Versorgungseinrichtung für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.