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Informationen zum Einsatz von Zoom

Hier finden Sie die Regelungen zur Nutzung von Zoom an der JLU

Wichtiger Hinweis:
Die Duldungsfrist des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) läuft für die nicht-europäischen Videokonferenzsysteme zum Ende des Wintersemesters 2022/2023 aus.

Für Veranstaltungen bis 250 Teilnehmende steht Ihnen seit dem Sommersemester 2022 das datenschutzkonform betriebene Videokonferenzsystem BigBlueButton (BBB) für Lehre, Forschung und Verwaltung zur Verfügung. 

Die JLU wird ab dem Sommersemester 2023 für die Lehrszenarien, die BBB (derzeit) nicht abdecken kann, ZOOM unter den vom HBDI formulierten Rahmenbedingungen („Hessisches Modell“) zum Einsatz in der Lehre zentral zur Verfügung stellen. Andere Systeme dürfen ab dem 01.04.2023 nicht mehr genutzt werden. Dies schließt auch dezentral erworbene Lizenzen (z. B. für Zoom) oder kostenfreie Angebote US-amerikanischer Hersteller (z. B. Videokonferenzfunktion von MS Teams) ein.

Externe Einladungen zu Videokonferenzen mit diesen Systemen können jedoch weiterhin angenommen werden und sind von dieser Regelung ausgenommen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Rundschreiben vom 11.3.2022 sowie im Rundschreiben 2023/05 vom 02.03.2023 (Login erforderlich)

 

Weitere Informationen zum Zoom-Angebot der JLU werden Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt. Durch das HRZ werden folgende alternative Tools unterstützt, deren Nutzung kostenfrei für Angehörige der JLU ist: