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Klinischer Studienabschnitt: keine Ausgabe von gedruckten Scheinen mehr

Der ÄAppO folgend übermittelt das Dekanat ab diesem WS 13/14 dem LPA elektronisch alle Ihre Prüfungsleistungen, die Sie am Ende des 6. klinischen Semesters zur Meldung für das Staatsexamen nachweisen müssen. Gedruckte Scheine geben wir also nicht mehr aus!

Dies gilt für alle klinischen Semester unabhängig davon, wie weit Sie gerade in Ihrem klinischen Studium sind. Alle Ihre Noten werden also rückwirkend vom Beginn Ihres klinischen Studiums an jetzt nur noch digital in einer persönlichen Leistungsübersicht  festgehalten. 

 

Wichtige Hinweise! 

 

Die neue Leistungsübersicht ist vorerst für die Studierenden des 6. klinischen Semesters unter meinSTUDIUM abrufbar. Dazu loggen sich diese Studierenden in meinSTUDIUM ein, und klicken auf den neuen Link "Leistungsübersicht". 

Für Studierende der 1. bis 5. klinischen Semester werden diese Leistungsübersichten erst gegen Ende des Wintersemesters 2013/2014 bereitgestellt, bitte haben Sie also etwas Geduld. 

Unabhängig davon können alle Studierende natürlich weiterhin die normale wie gewohnt ihre Klausurergebnisse unter meinSTUDIUM einsehen.

Die neue Leistungsübersicht ist im PDF-Format gespeichert und kann für alle notwendigen Zwecke, etwa Bewerbung um ein Stipendium, Ausländerbehörde etc. von Ihnen verwendet werden. Sollten Sie einen autorisierten Ausdruck benötigen, können Sie diesem im Studiendekanat zu den gewohnten Sprechzeiten anfordern.

 

 Klinisches Wahlfach

Diese Leistungsübersicht in meinSTUDIUM enthält auch die Note Ihres klinischen Wahlfachs. Sollten Sie mehrere Wahlfächer absolviert haben, so werden auch diese Noten eingetragen. An das LPA übermitteln wir allerdings nur eine Wahlfachnote; hierzu wird die beste ausgewählt. Haben Sie mehrere gleich gute Noten, dann die für das zeitlich zuerst absolvierte Wahlfach.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssten Sie sich an Frau Frank wenden (am besten per Mail) und ihr mitteilen, welches Wahlfach stattdessen auf der Leistungsübersicht eingetragen werden soll.