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Allgemeine Informationen zu Bachelor und Master

1. Bologna-Prozess – Bildungspolitischer Hintergrund

Die Umstellung von Diplom- und Magisterstudiengängen auf Bachelor- und Masterstudiengänge, steht im Zusammenhang mit einem europaweiten Reformprozess im Bildungsbereich, dem sogenannten "Bologna-Prozess".
Im Juni 1999 unterzeichneten Bildungsminister/innen aus 29 europäischen Staaten auf einem Treffen in der italienischen Stadt Bologna ein Abkommen mit dem Ziel, die nationalen Hochschulsysteme anzugleichen. Damit soll die Mobilität zwischen den Ländern im Bildungs- und Beschäftigungsbereich erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit gestärkt werden.
Mit der nach dem Tagungsort benannten "Bologna-Erklärung" wurde ein Prozess zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes in Gang gesetzt, der bis 2010 abgeschlossen sein sollte. Mittlerweile beteiligen sich 45 europäische Länder am Bologna-Prozess, der folgende Kernpunkte umfasst:

  • die Schaffung eines Systems vergleichbarer Studiengänge und -abschlüsse
  • die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergraduate / graduate): der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss, der Master als weiterführender Studiengang,  der die wissenschaftliche und/oder schwerpunktbezogene Weiterqualifizierung ermöglicht
  • die Einführung eines "Diploma Supplement" mit Informationen über den Studienablauf und die individuelle Studiengangsgestaltung der Absolventinnen und Absolventen zwecks verbesserter Vergleichbarkeit
  • die Modularisierung des Studiums und die Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS)
  • die kontinuierliche Qualitätssicherung der Hochschulausbildung, u.a. durch Akkreditierung der Studiengänge.

2. Die gestuften Studiengänge: Stuktur, Eigenschaften, Zentrale Begriffe

  • 2.1 Gestufte Studienstruktur

Den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss erwirbt man nach dem Studium eines Bachelorstudienganges. Bachelorstudiengänge dauern in der Regel 3 Jahre (=6 Studiensemester). 
Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudienganges oder eines vergleichbaren Studienganges voraussetzen. Man kann sie entweder direkt im Anschluss oder nach einigen Jahren der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder Familienphase) studieren.
Ein Masterstudiengang dauert in der Regel 2 Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Universitätsdiplom entspricht und eine anschließende Promotion ermöglicht.
Im Masterstudiengang kann das Studienprogramm eines Bachelorstudienganges weitergeführt und wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert vertieft werden oder es kann eine stärker anwendungsbezogene, wissenschaftlich vertiefte Schwerpunktbildung gewählt werden.
Als konsekutiver Studiengang wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht.
Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, wenn man ein Masterstudium aufnehmen will, regelt die jeweilige Fachordnung.

  • 2.2 Abschlüsse

An der Universität Gießen schließen die Studiengänge in den Wirtschafts-, Geistes- und Sozialwissenschaften  mit dem Bachelor of Arts (B.A.) bzw. Master of Arts (M.A.) ab, diejenigen in den (angewandten) Naturwissenschaften mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Master of Science (M.Sc.). Darüber hinaus gibt es an anderen Hochschulen - je nach Studienbereich – z. T. noch andere Bachelor- bzw Masterabschlüsse (z. B. für Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Informatik u.a.m.)

  • 2.3 Ein-Fach- / Mehr-Fach- bzw. Kombinations-Studiengänge

An der Universität Gießen werden bei den Bachelor- und Masterstudiengängen zwei Studiengangstypen unterschieden:
A)  Ein-Fach-Bachelor / -Master
Beim Ein-Fach-Bachelor /-Master liegt das Hauptgewicht auf einem Studienfach und den unmittelbar zugehörigen Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodulen. Daneben können (oder müssen) noch einzelne weitere Module aus anderen Fächerbereichen belegt werden. Die Bezeichnung dieser zu wählenden Anteile sind in den einzelnen Studiengängen z.T. sehr unterschiedlich (Profilbereich, Optionsbereich…) Die Bewerbung/Einschreibung erfolgt nur für das Studienfach, das im Vordergrund steht.
B) Mehr-Fach-Bachelor / -Master
In diesen Studiengängen müssen Studierende zwei oder mehrere eigenständige Fächer aus einem bestimmten Angebotskatalog miteinander kombinieren, deshalb werden sie auch Kombinations-Bachelor /-Master genannt. Der Angebotskatalog und die Kombinationsregeln sind studiengangspezifisch. Die  Fächer, die kombiniert werden, müssen bei der Bewerbung und Einschreibung angegeben werden.

  • 2.4 Akkreditierung

Werden von einer Universität neue Studiengänge eingeführt, beauftragt die Hochschule eine hochschulunabhängige Agentur mit der Akkreditierung. Für die Überprüfung des Studienganges wird ein unabhängiges Gutachtergremium eingesetzt, das sich u.a. aus Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Forschung, Vertreter der Wirtschaft und auch Studierende im Fächerbereich zusammensetzt.
Im sogenannten Audit prüfen und beurteilen diese Experten vor Ort das neue Studienangebot, seine Inhalte und Ziele, die Studierbarkeit, räumliche und personelle Ausstattung der Universität, und das Lehrangebot im Fach, interne Verfahren der Qualitätssicherung und anderes mehr. Ausführliche schriftliche Unterlagen, Besichtigungen und Gespräche mit unterschiedlichen Gruppen im Fachbereich werden als Grundlage für die Diskussion benutzt. Die Empfehlungen dieser Experten werden durch Gremien der Akkreditierungsagenturen ausgewertet. Am Ende fällt die Agentur ein Qualitätsurteil: (1) akkreditiert; (2) nicht akkreditiert oder (3) akkreditiert mit Auflagen. Diese Überprüfung wird in Abständen von einigen Jahren wiederholt. Dann wird auch überprüft, wie weit sich der Studiengang bewährt hat und ob er weiterhin so – oder anders – angeboten werden kann bzw. soll.
Die Akkreditierung sichert für die Studierenden, dass der Studiengang über längere Zeit in dieser Form studierbar sein wird. Dies alles dient der Qualitätssicherung. Die Universität Gießen bietet neue Studiengänge nur an, wenn diese in der dargestellten Form erfolgreich akkreditiert wurden.

  • 2.5 Module / Modularisierung / Modulhandbuch

Das Studium ist in sogenannte "Module" gegliedert. Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungstypen in diesem Themenbereich zusammen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Zahl, Umfang, Inhalte der Module, die Modulvoraussetzungen und Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer geregelt und nachzulesen im sogenannten "Modulhandbuch" (oder „Modulverzeichnis“). Module können sein: Pflichtmodule, die obligatorisch sind, Wahlmodule, die aus einem vorgegebenen Katalog von Modulen auszuwählen sind, und frei wählbare Wahlmodule.

  • 2.6 Studienplan

Bachelor- und Master-Studiengänge sind klar strukturiert. Vielfach ist genau geregelt, in welcher Reihenfolge die Module belegt werden. Mitunter ist auch festgelegt, in welchem Zeitraum wie viele Module erfolgreich abgeschlossen sein müssen, damit das Studium fortgesetzt werden darf.

  • 2.7 Workload / Arbeitsaufwand

Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (= Workload), der von den Studierenden für jedes Modul erbracht werden muss, um sich die Inhalte anzueignen und die Prüfungen erfolgreich bestehen zu können. Dabei wird für jedes Modul bei der Entwicklung des Studienganges ein Gesamtwert an Stunden berechnet aus der Dauer des Besuchs der jeweiligen Lehrveranstaltung (Präsenzzeit), der Vor- und Nachbereitung, der Zeit z.B. für die Prüfungsvorbereitung oder für das Abfassen eines Protokolls oder die Vorbereitung eines Seminarvortrages und der Zeitaufwand für die Prüfung selbst. „Workload“ für ein Studienjahr ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt – das sind 900 Stunden pro Semester oder ca. 40 Stunden pro Woche.

  • 2.8 Credit-Points (CP) / Leistungspunkte (LP) /ECTS

Jeweils 30 Arbeitsstunden für das Studium in einem Modul  ergeben einen Leistungspunkt (LP), auch  "Credit-Point" (= CP) genannt. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderten "Workload" im Studium.
Module können unterschiedlich umfangreich sein: sie können nur 3 aber auch 12 Leistungspunkte umfassen. Pro Studiensemester werden durchschnittlich 30 CP erreicht, das sind ca. 900 Stunden Arbeitsbelastung (Workload) pro Semester oder 1800 Stunden im Jahr. Die CP erhält jeder, der das Modul erfolgreich abgelegt hat.
Die Bewertung mit CPs erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer System", kurz „ECTS“. So bewertete Veranstaltungen, die man an anderen Hochschulen - z. B. bei einem Auslandsstudium - besucht und mit Prüfungen abgeschlossen hat, können im Bachelor- oder Masterstudiengang anerkannt werden, inhaltliche Passung vorausgesetzt. Im Wahlbereich können auch Module aus anderen Fächern in einem begrenzten Umfang "importiert" werden.
Ein gesamtes Bachelor-Studium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180 CP, ein viersemestriger Master-Studiengang 120 CP.

  • 2.9 Studienbegleitende Prüfungen

Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. Das macht eine kontinuierliche Vor- und Nachbearbeitung von Lehrveranstaltungen im Semester notwendig.

In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt,  z. B. in Form von Klausuren, Referat, Praktikumsberichten. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen ist in der Modulbeschreibung im Modulhandbuch aufgelistet. Sind alle Leistungen erbracht, ist die Prüfung im Modul erfolgreich bestanden. Die Note geht als Fachnote in das Abschlusszeugnis ein. Es gibt die traditionelle umfangreiche Abschlussprüfung wie im bisherigen Diplom nicht mehr.

Zu beachten ist, dass für diese Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind. Wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Dies kann bedeuten, dass das Studium in diesem Studiengang nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf.

In einigen Studiengängen an der Universität Gießen ist mit der Einschreibung für ein Studium schon gleichzeitig die Anmeldung zu den Prüfungen des ersten Semesters verbunden. In anderen ist ein Zeitraum festgelegt, in dem die Module erfolgreich absolviert werden müssen.

  • 2.10 Diploma Supplement

Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Formular mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen, das Absolventen zusätzlich zum Abschlusszeugnis erhalten können. Es gibt Aufschluss über die tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Module sowie über individuell gewählte Studienschwerpunkte. Es stellt das ganz individuelle Studienprofil dar und dient der besseren Vergleichbarkeit der erworbenen Qualifikationen, dem leichteren Zugang zum Beschäftigungssystem oder weiterführenden Studien im Ausland.