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Zahl der möglichen Bewerbungen

  • Sie dürfen sich für maximal drei örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bachelor-, Master-, Lehramtstudiengänge, Rechtswissenschaft) bewerben.
  • Als Zweitstudienbewerber/in (wenn Sie bereits einen Studiengang abgeschlossen haben!) dürfen Sie sich für maximal einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.