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Der pädagogische Vorbereitungsdienst (das Referendariat)

Im Referendariat sollen Sie lernen, Unterricht eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.

Praxisbezogene Module, die von Ausbilderinnen und Ausbildern des Studienseminars geleitet werden, sollen Ihnen helfen, diese Kompetenzen zu erlangen. Außerdem sollen Ihnen an der Schule, in der Sie tätig sein werden, Mentor/innen (das sind Lehrkräfte der Schule) helfend und beratend zur Seite stehen. Am Ende der zweiten Phase wird die Zweite Staatsprüfung (das Zweite Staatsexamen) abgelegt, womit die jeweilige Lehramtsbefähigung erworben wird.

Nützliche Informationen zum Referendariat bzw. zum Vorbereitungsdienst und zur Einstellung in den Schuldienst können Sie auch beim Hessischen Kultusministerium unter www.kultusministerium.hessen.de nachlesen.

Der pädagogische Vorbereitungsdienst soll die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) für ihre Tätigkeit in der Schule befähigen. Er dauert in Hessen für alle Lehrämter 21 Monate und schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung ab. Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hessische Lehrerbildungsgesetz (Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen) regelt u.a. die Bewerbungs- und Einstellungstermine in den pädagogischen Vorbereitungsdienst neu. Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen in Hessen im regelmäßigen Turnus zum 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres. Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin im Mai ist der 1. Januar, für den Einstellungstermin im November der 1. Juli. Können die Ausbildungsstellen im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einzelnen Fächern mit den vorliegenden Bewerbungen nicht ausgeschöpft werden, werden die noch zur Verfügung stehenden Stellen in einem Nachrückverfahren verteilt. An diesem nehmen die Bewerber/innen teil, deren Anträge bis spätestens zum 15. März bzw. 15. September eingegangen sind.

Bewerben können sich nicht nur Absolvent/inn/en des Lehramtsstudiums aus Hessen, sondern auch aus anderen Bundesländern, wenn deren Abschluss in Hessen anerkannt worden ist. Ebenso können sich hessische Absolvent/inn/en in anderen Bundesländern für das Referendariat bewerben. Die Länder haben eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung der Lehrämter beschlossen. Da diese Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern aber mit einer Reihe von Auflagen verbunden ist, sollten Sie sich immer im möglichen Zielbundesland nach den Bedingungen und Möglichkeiten erkundigen. Wichtig ist zu wissen, dass vor der Einstellung in das Referendariat eine amtsärztliche Untersuchung stattfindet, deren Ziel es ist, die Diensttauglichkeit zu prüfen. Allen, die gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen bzw. Behinderungen oder chronische Krankheiten haben oder hatten, ist zu empfehlen, sich rechtzeitig, auch schon vor dem Studium, mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

Für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gibt es, da sie Beamte auf Widerruf sind, Stellen im Landeshaushalt. Die Schulverwaltung kann daher nur so viele Referendare und Referendarinnen einstellen, wie der Hessische Landtag Stellen zur Verfügung gestellt hat.

Die Gesamtzahl der Stellen und ihre Verteilung auf die Lehrämter sowie die innere Verteilung auf die Fächergruppen innerhalb der Lehrämter regelt eine Verordnung für jeden Einstellungstermin. Die Kapazität für die Ausbildung in den verschiedenen Lehrämtern und Fächergruppen ist auch abhängig von der Kapazität der Studienseminare (dazu weiter unten). Es gibt in Hessen 30 Studienseminare, die über das ganze Bundesland verteilt sind und keineswegs nur in den Ballungszentren oder in den Hochschulregionen liegen. Es ist nützlich, wenn schon Studienanfänger/innen die Tatsache, dass Hessen ein Flächenstaat ist, in ihre beruflichen Überlegungen einbeziehen. Bei der Bewerbung für das Referendariat können Ortswünsche geäußert werden.

Entscheidend für die Einstellung ins Referendariat ist maßgeblich das Lehramt (Schulform), dann die Fächerkombination und bei gleicher Fächerkombination eine Einstellungsnote, die aus den Noten der Ersten Staatsprüfung gebildet wird. Bei der Vergabe der Plätze gilt folgender Schlüssel:

  • 50 % der Ausbildungsstellen nur nach Eignung und Leistung der Bewerber,
  • 15 % der Ausbildungsstellen für Fälle besonderer Härte,
  • 35 % der Ausbildungsstellen nach der Anzahl der Wartepunkte.

Wer bei der ersten Bewerbung nicht eingestellt wird, sollte versuchen, die Wartezeit sinnvoll, d. h. mit pädagogischen Tätigkeiten zu überbrücken, weil diese später die Note für die Einstellung in den Schuldienst ein wenig verbessern können (Bonuspunkte).

Da die Lehrer/innenausbildung sowohl aus dem Studium als auch aus dem Referendariat besteht, hat das Kultusministerium in Hessen eine Verpflichtung, jeder Bewerberin/jedem Bewerber mit hessischer Ersten Staatsprüfung einen Referendariatsplatz anzubieten. Für die Zeit, die maximal zwischen Studienabschluss und Referendariatsbeginn vergehen darf, gibt es keine zwingende rechtliche Festlegung. Daher sind auch die Absolvent/inn/en eines Lehramtstudiums nicht verpflichtet, sich sofort nach dem Studium in das Referendariat zu begeben. Die Zeitdauer sollte aber eine vernünftige Länge nicht überschreiten.

Das Referendariat hat zwei Ausbildungsorte und -situationen:

Das Studienseminar: Die Referendarinnen und Referendare haben praxisbezogene Seminare an je ein bis zwei Tagen pro Woche unter der Leitung von Ausbilder/inne/n. Die Ausbildung im Studienseminar erstreckt sich auf die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Unterrichtsfächer, bzw. das Unterrichtsfach.

Die Ausbildungsschule: In dieser Ausbildungssituation stehen im Vordergrund:

  • Hospitieren
  • Unterricht unter Anleitung (die Stundenvorbereitung wird mit dem Mentor/der Mentorin besprochen, der Unterricht wird gemeinsam gehalten bzw. von der Mentorin beobachtet. Die Leistungsbeurteilung für die Schüler/innen wird von den Mentor/inn/en verantwortet).
  • eigenverantwortlicher Unterricht (die Referendarin/der Referendar ist für die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts allein verantwortlich und sie/er verantwortet auch die Noten der Schüler/innen).
  • Teilnahme an Konferenzen, Elternarbeit, Klassenfahrten usw. usf.

Die Note der Zweiten Staatsprüfung geht zusammen mit der Ersten Staatsprüfung in die Einstellungsnote ein, und zwar in Hessen so, dass die Erste Staatsprüfung zu 2/5, die Zweite Staatsprüfung zu 3/5 gewichtet wird.

Das Referendariat kann in Einzelfällen (in der Regel nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe) verlängert oder verkürzt werden, man kann Mentor/inn/en, Ausbildungsschulen und Studienseminare wechseln und man kann das Referendariat auch unterbrechen und wieder aufnehmen.

Eine ausführliche Information über die rechtlichen Grundlagen erfolgt bei Eintritt in das Referendariat. Siehe auch http://lsa.hessen.de.